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Steuerlast
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Weitere News
Geldscheine-in-Mausefalle-97911501-FO-Comugnero-Silvana
25.08.2017
Ermächtigung
(Ver)erben – gewusst wie
Ob Ferienwohnung, Kapitalanlagen, Aktien oder langjährige Ersparnisse – wer viel besitzt, möchte sein Vermögen auch nach seinem Tod in guten Händen wissen. Spitzensteuersätze von bis zu 50 Prozent oder länderspezifische Regelungen können eine Erbschaft schnell mindern. Rechtsanwalt Carl-Christian Thier von der Kanzlei Urban Thier & Federer P.A. erklärt, welche Steuerfallen bei Erbschaften lauern und welche Möglichkeiten zur Optimierung der Steuerlast bestehen. ...
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