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Kriegsausschluss
Weitere News
Cyberangriffe und hybride Operationen stellen Versicherer zunehmend vor die Frage, wann ein Schaden als kriegsähnliches Ereignis gilt und damit unter Kriegsausschlüsse fällt.
Redaktion experten.de / KI-generiert
16.03.2026
Hintergrund
Cyberangriff oder Krieg? Versicherer sehen keine klaren Grenzen
Kriegsausschlüsse gehören zu den wichtigsten Grenzen des Versicherungsschutzes. Doch wann genau ein Schaden als „Kriegsereignis“ gilt, ist zunehmend schwer zu bestimmen. Auf Anfrage von Experten.de erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dass es derzeit keine klaren Kriterien gibt – und verweist auf Einzelfallentscheidungen.
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen greifen in der Regel nur bei ausdrücklich versicherten Ereignissen. Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder innere Unruhen sind in Standardbedingungen meist ausgeschlossen.
DALL-E
02.03.2026
Recht
Golf-Krise: Wo Reiserechte greifen und wo der Versicherungsschutz endet
Die militärische Eskalation im Nahen Osten hat Drehkreuze wie Dubai, Abu Dhabi und Doha zeitweise geschlossen. Zehntausende deutsche Reisende sind betroffen. Welche Ansprüche bestehen gegenüber Airlines – und wo endet der Versicherungsschutz?
Tastatur als Sturmgewehr
johannes81 – stock.adobe.com
15.03.2022
Gewerbeschutz
Kriegsausschluss in Cyberpolicen aktuell nicht einschlägig
Die Verunsicherung im Versicherungsmarkt wegen der besorgniserregenden Ereignisse im Zusammenhang mit der Invasion Putins in die Ukraine hat CyberDirekt, die Spezialisten für Cyberversicherungen, zum Anlass genommen, häufig aufkommende Fragen rund um den Versicherungsschutz aufzuarbeiten.