Versicherungsunternehmen sind bei der Einrichtung oder Bereitungsstellung von Portalen zur betrieblichen Altersversorgung für Arbeitgeber mit der Sicht auf Arbeitnehmer oder Verträge und der Möglichkeit Geschäftsvorfälle, wie An- und Abmeldungen, Beitragsänderungen usw. anzustoßen, regelmäßig mit der Frage konfrontiert, ob auch die gegebenenfalls vorhandenen Verträge von anderen Versicherern, die der Arbeitnehmer bei der Einstellung mitgebracht hat, für eine vollumfängliche Sicht mit verwaltet ...