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18.11.2019
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Autokauf über Onlineportal ist nicht automatisch ein Fernabsatzgeschäft
Wenn ein Autohaus einen Wagen über ein Onlineportal anbietet und den Vertragsabschluss per E-Mail organisiert, handelt es sich deswegen nicht automatisch um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft. Deswegen kann der Verbraucher den Kauf in einem solchen Fall nicht einfach innerhalb von 14 Tagen widerrufen, entschied das Landgericht Osnabrück.
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08.07.2016
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Widerrufsrecht bei Online-Immobilienmakler-Verträgen
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Revisionsverfahren entschieden, dass ein per E-Mail oder telefonisch geschlossener Grundstücksmaklervertrag als Fernabsatzgeschäft zu verstehen ist und daher vom Maklerkunden innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen werden kann.