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Fahrtenbuchauflage

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Auto-Fahrtenbuch-Stift-62727789-FO-Gina-SandersAuto-Fahrtenbuch-Stift-62727789-FO-Gina-SandersGina Sanders – fotolia.com
29.01.2020
Urteile

Fahrtenbuchauflage nach Verkehrsverstoß für 15 Monate rechtmäßig

Wenn nach einem Verkehrsverstoß nicht festgestellt werden kann, wer am Steuer saß, darf die zuständige Behörde den Fahrzeughalter verpflichten, für einen gewissen Zeitraum ein Fahrtenbuch zu führen. Dabei ist ein Zeitraum von 15 Monaten rechtens, urteilte das Verwaltungsgericht Mainz.
Blitzer-Auto-94221286-FO-sdecoretBlitzer-Auto-94221286-FO-sdecoretsdecoret / fotolia.com
09.09.2019
Urteile

Urteil: Begründung für Fahrtenbuchauflage notwendig

Für eine Fahrtenbuchauflage muss der Betroffene nachweisbar über seinen Verkehrsverstoß rechtzeitig informiert worden sein und die Polizei muss ihrer Ermittlungspflicht nachgekommen sein. Dies urteilte das Verwaltungsgericht Hamburg.
Auto-45476934-FO-mahoAuto-45476934-FO-mahomaho / fotolia.com
12.08.2019
Urteile

Fahrtenbuchauflage gilt auch bei Verkauf des Autos

Falls nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer nicht festgestellt werden kann, muss der Halter als Auflage häufig ein Fahrtenbuch führen. Dies gilt auch weiterhin, wenn das Tatfahrzeug verkauft wurde. Das Fahrtenbuch ist dann für das Ersatzfahrzeug zu führen. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof München.

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