Makler müssen bislang einen nicht unerheblichen Aufwand betreiben, wenn sie digitale und analoge Posteingänge in derselben Angelegenheit mit der gebotenen Sorgfalt überwachen, bearbeiten und abgleichen wollen. Auch Versicherer können bisher nicht davon ausgehen, dass die im hauseigenen Extranet oder Webservice hinterlegten Erklärungen dem Makler im Rechtssinne zugehen. Rechtsanwalt Jürgen Evers, Kanzleiinhaber Evers Rechtsanwälte für Vertriebsrecht Deshalb werden Erklärungen vielfach doppelt, ...