Mit Näherrücken des Ablaufs der Übergangsfrist zur EU-weiten Einführung der Datenschutzgrundverordnung EU-DSGVO wird der Makler mit immer mehr Informationen, Checklisten, Handlungsempfehlungen und guten Ratschlägen konfrontiert. Mit der praktischen Umsetzung im Maklerbetrieb wird die Geschäftsleitung allerdings – gerade in kleineren Betrieben – entweder nur noch mehr verunsichert oder alleingelassen. Harald Müller-Delius ist Softwareingenieur und MBA und kennt als Datenschutzbeauftragter die ...