In 2016 wurden 21 Millionen Einkommenssteuererklärungen elektronisch bei den Finanzämtern eingereicht, 2012 waren es erst zwölf Millionen, wie der Digitalverband Bitkom mitteilt. Im gewerblichen Bereich akzeptiert die Finanzverwaltung Steuererklärungen mittlerweile ausschließlich in elektronischer Form. Gibt ein Unternehmer eine Steuererklärung in Papierform ab, ohne dass ein Härtefall vorliegt, wird diese als gegenstandslos gewertet und es drohen Verspätungszuschläge. Private Steuerklärungen ...