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handwerker-tragen-scheibe-baustelle-98024918-FO-Kadmy
26.04.2016
Gewerbeschutz
Bauhandwerker noch besser geschützt
Alle Betriebe des Baunebengewerbes erhalten nun auch Haftpflichtschutz, wenn sie laut Rechtsdienstleistungsgesetz zulässige Beratungen durchführen. Ein Beispiel: Empfiehlt ein Handwerker bestimmte Baumaßnahmen, damit der Bauherr Fördergelder erhält, werden seinem Kunden die Mehrkosten erstattet, falls sich die Beratung nachträglich als falsch erweisen sollt.
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