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Weitere News
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kirill_makarov – stock.adobe.com
04.10.2021
bAV
Korrekte bAV-Berechnung bei Teilzeitkräften
Immer häufiger landet die Frage nach der Berechnung der Betriebsrente bei Teilzeitbeschäftigung vor Gericht. Meist gerät dabei die Versorgungsordnung in den Fokus. Denn es gibt eine Vielzahl an Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten zu berücksichtigen – entsprechend leicht kann es zu Fehlern kommen. Bei älteren Versorgungswerken fehlt oft eine Regelung dazu.
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Yakobchuk Olena – stock.adobe.com
20.07.2021
bAV
Zuschusspflicht für Entgeltumwandlungen
Für Unternehmen mit versicherungsförmiger bAV heißt es ab 1. Januar 2022: 15 Prozent Zuschusspflicht für Entgeltumwandlungen, die vor 2019 abgeschlossen wurden. Verträge und Versorgungsordnungen müssen geprüft und Entgeltumwandlungsvereinbarungen mit Zustimmung der Arbeitnehmer unter Umständen aktualisiert werden. Umso wichtiger ist es, umgehend aktiv zu werden.
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stokkete / fotolia.com
07.01.2019
Assekuranz
Was ändert sich 2019?
Der Jahreswechsel sorgte wieder für viele gesetzliche Änderungen, vor allem bei betrieblicher Altersvorsorge, bei den Steuern sowie beim Banking.
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