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§ 34k GewO
Weitere News
Kritisiert die Pläne zum geplanten 34k GewO: BVK-Präsident Michael H. Heinz
BVK
26.06.2025
Politik
Mehr Regulierung, mehr Aufwand: BVK kritisiert Gesetzentwurf zu § 34k GewO
Der neue § 34k GewO soll die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht überführen – doch laut BVK droht damit ein deutlicher Bürokratieanstieg für Vermittler. Kleine Betriebe könnten besonders betroffen sein.
Frank Rottenbacher
AfW
24.06.2025
Politik
§ 34k GewO: Neue Regulierung für Ratenkredit-Vermittlung startet 2026
Der neu geschaffene § 34k GewO bringt ab November 2026 weitreichende Pflichten für Vermittler von Ratenkrediten. Der AfW begrüßt das Vorhaben grundsätzlich, warnt jedoch vor unfairen Wettbewerbsbedingungen durch weitgehende Ausnahmen.