Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit seinem Urteil vom 19. Dezember 2018 das Urteil des Landgerichts Potsdam aufgehoben. Das Urteil bestätigt, dass das seit 25 Jahren angewandte Verfahren zur Treuhänder-Beteiligung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz rechtskonform ist. Eine vom Versicherer mit Zustimmung eines "unabhängigen Treuhänders" gemäß § 203 Abs. 2 VVG vorgenommene Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung ist nicht alleine wegen einer ggf. zu verneinenden ...