GWB-Novelle: Schafft die Bundesregierung neue Wettbewerbsvorteile für ARD und ZDF?

Veröffentlichung: 16.07.2026, 07:07 Uhr - Lesezeit 7 Minuten

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sieht in der Reform des Wettbewerbsrechts einen zentralen Baustein zur Stabilisierung der deutschen Medienlandschaft. Mit der vom Bundeskabinett beschlossenen 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden Kooperationen und Fusionen im Mediensektor deutlich erleichtert. Davon profitieren nicht nur Presseverlage und private Rundfunkanbieter, sondern ausdrücklich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk.

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Mit der GWB-Novelle erleichtert die Bundesregierung Kooperationen im Medienmarkt.Mit der GWB-Novelle erleichtert die Bundesregierung Kooperationen im Medienmarkt.Experten

Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer bezeichnet die Reform als „ordnungspolitischen Beitrag zum Erhalt der dualen Medienordnung in Deutschland“. Tatsächlich verändert die Novelle die wettbewerbspolitischen Spielregeln eines Marktes, in dem öffentlich finanzierte und privatwirtschaftliche Medienunternehmen gleichermaßen um Reichweite, Inhalte und Aufmerksamkeit konkurrieren.

GWB-Novelle soll Medienunternehmen wirtschaftlich entlasten

Die Bundesregierung reagiert mit der Reform auf den tiefgreifenden Strukturwandel der Medienbranche. Sinkende Werbeerlöse, steigende Produktionskosten und der Wettbewerb mit internationalen Plattformen wie Google, Meta oder YouTube setzen insbesondere regionale Presseverlage und private Rundfunkanbieter unter Druck.

Daher werden die Umsatzschwellen der Fusionskontrolle angehoben, Sanierungsfusionen im Pressebereich erleichtert und Kooperationen zwischen privaten Rundfunkanbietern kartellrechtlich abgesichert. Ein beschleunigtes Verfahren beim Bundeskartellamt soll dabei schnell Rechtssicherheit schaffen.

Die Zielrichtung ist eindeutig: Das Wettbewerbsrecht soll nicht mehr ausschließlich Konzentration begrenzen, sondern auch wirtschaftlich tragfähige Medienstrukturen ermöglichen.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk erhält zusätzliche Spielräume

Von den Änderungen profitiert auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Kooperationen der Rundfunkanstalten, die der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags dienen, werden künftig vom Kartellverbot ausgenommen. Gleichzeitig erleichtert die Novelle Kooperationen zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern.

Begründet wird dies mit dem sogenannten intermedialen Wettbewerb. Gemeint ist die Konkurrenz mit internationalen Plattformen, deren wirtschaftliche Bedeutung den klassischen Medienmarkt zunehmend verändert. Gemeinsame technische Infrastruktur oder Produktionskapazitäten sollen die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Anbieter stärken und Kosten senken.

Kartellrechtliche Privilegien werfen ordnungspolitische Fragen auf

Gerade an diesem Punkt beginnt die eigentliche Debatte. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfügt bereits über eine stabile Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag. Erhält er nun zusätzlich kartellrechtliche Erleichterungen, stellt sich zwangsläufig die Frage nach den Auswirkungen auf den Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Medienunternehmen.

Diese Diskussion ist nicht neu. Bereits der Ausbau der Mediatheken und Online-Angebote von ARD und ZDF führte über Jahre zu Auseinandersetzungen mit privaten Verlagen und Rundfunkunternehmen. Diese sahen ihre Geschäftsmodelle durch beitragsfinanzierte Digitalangebote unter Druck und warfen den Sendern vor, ihre Sonderstellung im Markt auszubauen. Der sogenannte Presseähnlichkeitsstreit und mehrere Gerichtsverfahren machten deutlich, wie schwierig die Balance zwischen öffentlichem Auftrag und fairem Wettbewerb ist.

Vor diesem Hintergrund dürfte auch die neue kartellrechtliche Privilegierung aufmerksam beobachtet werden. Entscheidend wird sein, ob die erweiterten Kooperationsmöglichkeiten tatsächlich vor allem den Wettbewerb mit internationalen Plattformen stärken oder ob sie zugleich die Marktposition öffentlich finanzierter Anbieter im Inland weiter ausbauen.

Medienpolitik verschiebt das Verständnis von Wettbewerb

Die eigentliche Bedeutung der Reform liegt weniger in einzelnen Kooperationen als in ihrem ordnungspolitischen Signal. Das Wettbewerbsrecht entwickelt sich im Medienbereich zunehmend von einem Instrument der Konzentrationskontrolle zu einem Instrument der Strukturpolitik.

Damit verändert sich auch die politische Priorität. Nicht mehr allein die Sicherung möglichst intensiven Wettbewerbs steht im Vordergrund, sondern die Stabilisierung einer Medienlandschaft, die durch Digitalisierung und Plattformökonomie unter erheblichem wirtschaftlichem Druck steht.

Diese Strategie kann publizistische Angebote sichern und wirtschaftliche Effizienz schaffen. Sie birgt zugleich das Risiko, bestehende Wettbewerbsunterschiede weiter zu verfestigen. Die Erfahrungen mit dem Ausbau der öffentlich-rechtlichen Online-Angebote zeigen, dass regulatorische Sonderregelungen langfristig Marktstrukturen verändern können. Die eigentliche Bewährungsprobe der GWB-Novelle wird deshalb nicht in den Gesetzesmaterialien liegen, sondern in der Frage, ob sie Medienvielfalt stärkt oder die Wettbewerbsbalance zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern weiter verschiebt.

FAQ zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist das deutsche Kartellgesetz und bildet die Grundlage des Wettbewerbsrechts. Es regelt unter anderem das Verbot von Kartellen, die Kontrolle marktbeherrschender Unternehmen sowie die Prüfung von Unternehmensfusionen. Ziel des GWB ist es, funktionierenden Wettbewerb als Grundlage der Sozialen Marktwirtschaft zu sichern.


Das Bundeskartellamt überwacht die Einhaltung des GWB. Es kann wettbewerbswidrige Absprachen untersagen, Bußgelder gegen Kartellverstöße verhängen, Unternehmenszusammenschlüsse prüfen und missbräuchliches Verhalten marktmächtiger Unternehmen unterbinden. In den vergangenen Jahren rückten dabei zunehmend auch große Digitalkonzerne in den Fokus der Behörde.


Das GWB wurde mehrfach an neue Marktbedingungen angepasst. Mit der 10. GWB-Novelle (2021) erhielt das Bundeskartellamt erweiterte Befugnisse gegenüber Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung – insbesondere digitalen Plattformen wie Google oder Meta. Die 11. GWB-Novelle (2023) stärkte die Eingriffsmöglichkeiten des Bundeskartellamts nach Sektoruntersuchungen und erleichterte Maßnahmen gegen Wettbewerbsstörungen auch ohne den Nachweis eines klassischen Kartellverstoßes.

Die vom Bundeskabinett beschlossene 12. GWB-Novelle enthält insbesondere Erleichterungen für die Medienbranche. Vorgesehen sind höhere Umsatzschwellen in der Fusionskontrolle, vereinfachte Sanierungsfusionen für Presseverlage sowie neue kartellrechtliche Spielräume für Kooperationen zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbietern. Ziel der Bundesregierung ist es, die wirtschaftliche Stabilität der Medienunternehmen im digitalen Strukturwandel zu stärken.


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