Rentenfinanzierung: neue Bezugsgröße diskutiert

Veröffentlichung: 11.12.2018, 06:12 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Experten haben mehrheitlich in einer Befragung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) den Vorschlag unterbreitet, dass eine Wertschöpfungsabgabe die bisherige ausschließliche Kopplung der gesetzlichen Rente an die Lohnsumme ersetzen könnte.

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Für die Delphi-Studie zur Zukunft der Arbeit wurden Fachleute aus den Bereichen Wissenschaft, Gewerkschaften und Politik zu ihren Einschätzungen der Arbeitswelt bis 2030 und den Auswirkungen auf das Rentensystem befragt.

Bindung des Rentensystems ans Lohneinkommen als Gefahr

Ein Großteil von ihnen sieht durch die Bindung des Rentensystems ans Lohneinkommen die Gefahr einer Erosion der Basis für das Rentensystem.

Zwei Alternativen brachten die Experten brachten: Zum einen ein steuerfinanziertes bedingungsloses Grundeinkommen und zum anderen die Umstellung auf eine Wertschöpfungsabgabe.

Für den ersten Vorschlag trat nur eine Minderheit ein, den anderen konnte sich hingegen eine Mehrheit vorstellen. Dabei wird der Arbeitgeberbeitrag nicht nur an Hand der Lohnsumme, sondern durch die gesamte Wertschöpfung im Unternehmen bestimmt.

Die Experten nennen als Vorteile zum Beispiel positive Beschäftigungseffekte durch die Entlastung des Faktors Arbeit gegenüber Kapital. Außerdem könnte die Wertschöpfungsabgabe ein Werkzeug für die Umverteilung der Digitalisierungsdividende sein.

Geringe Wahrscheinlichkeit für Einführung

Doch die Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Instrument tatsächlich eingeführt wird, wird als eher gering eingeschätzt.

Die Experten führen einige Gründe an, die dagegen sprechen: So zum Beispiel die Gefahr, dass Unternehmen wegen der Wertschöpfungsabgabe abwandern, weil sie stärker als andere davon betroffen sind. Außerdem könnte sie Innovationen hemmen, weil Investitionen unterbleiben. Die Erhebung der Beiträge wäre auch weit schwieriger als bisher. Die genaue Wertschöpfung ist immer erst im Folgejahr zu ermitteln. Die Unternehmen müssten also zunächst Vorauszahlungen leisten und im nächsten Jahr eine Abrechnung vornehmen.

Bilder: (1) © PointImages / fotolia.com (2) © Deutsches Institut für Altersvorsorge

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