Assekurata-Marktausblick: Weniger Versicherte in der PKV
Im Marktausblick zur Versicherungswirtschaft 2018/2019 zeichnet die ASSEKURATA Assekuranz Rating -Agentur ein aktuelles Bild über die Situation und Stimmung in der privaten Krankenversicherung (PKV).
Bei den Normalversicherten gab es -1,3 Prozent weniger, im Beihilfesegment setze sich der Trend steigender Zuwachsraten (0,9 Prozent) weiter fort.
Versichertenentlastungsgesetz schwächt die Vollversicherung
Durch das Versichertenentlastungsgesetz wird sich die Situation bei der Vollversicherung voraussichtlich auch nicht verbessern. ln erster Linie ist hier die Halbierung des Mindestbeitrags zur GKV für Selbstständige und Freiberufler auf 171 Euro zu nennen. Dadurch wird die GKV zum 01.01.2019 für den betroffenen Personenkreis deutlich günstiger und damit ein Verbleib im gesetzlichen System attraktiver. Im Umkehrschluss verringert sich das Neugeschäftspotenzial gerade für diejenigen PKV-Unternehmen. die ihren Fokus bisher stark auf diese Zielgruppe richteten. Darüber hinaus dürfte die geplante Rückkehr zur paritätischen Finanzierung auch die Wechselbereitschaft der freiwillig gesetzlich versicherten Angestellten nicht unbedingt erhöhen.
Beihilfeempfänger nur geringe Bereitschaft zum Wechsel in GKV
Vom so genannten .Hamburger Modell" dürfte dagegen nur wenig Gefahr für das Neugeschäft der PKV ausgehen. Zwar bezuschusst die Stadt Hamburg ab August 2018 die Hälfte der Beiträge für Beamte in der GKV, allerdings stehen die anderen Bundesländer diesem Vorhaben, nicht zuletzt aufgrund der befürchteten Mehrkosten, bisher mehrheitlich skeptisch gegenüber.
Auch die Beamten selbst legen eine eher ablehnende Haltung an den Tag.
Georg Reichl, Fachkoordinator Krankenversicherung bei Assekurata und Auto der Untersuchung, dazu:
„Wie wir im Rahmen unserer turnusmäßigen Kundenbefragungen ermitteln konnten, würden im Schnitt nur 12Prozent der Beihilfeempfänger bei einer entsprechenden Wahlmöglichkeit einen Wechsel in die GKV anstreben. Drei Viertel hingegen lehnen einen solchen Schritt ab.“
Die Höhe des Einkommens hat dabei keinen Einfluss auf die Wechselneigung, ganz im Gegensatz zum Alter. In der Altersklasse ab 65 würden nämlich nur noch 6,5Prozent in die GKV wechseln, während sich 83Prozent für einen Verbleib in der PKV aussprechen.
Gerhard Reichl meint:
„Neben der Tatsache, dass ein Wechsel rein von Gesetzes wegen nur für unter 55-Jährige möglich ist, dürfte dies ganz wesentlich damit zusammenhängen, dass sich die Beitragslast der Beihilfeempfänger im Alter stark reduziert. Mit der Pensionierung steigt die Beihilfe üblicherweise von 50 Prozent auf 70 Prozent, wodurch der Versicherungsschutz auf 30 Prozent verringert werden kann."
Rechtmäßigkeit von Beitragsanpassungen auf dem Prüfstand
Da es sich um eine Restkostenversicherung handelt, liegen die Anpassungssätze im Beihilfebestand naturgemäß deutlich unter denen im Normalgeschäft. Die 2018er Anpassung ging, anders als im Vorjahr, relativ geräuschlos vonstatten und entsprach mit 4,3 Prozent (Nicht-Beihilfe) beziehungsweise 2,3 Prozent (Beihilfe) ziemlich genau dem langjährigen Assekurata-Durchschnitt.
Zum Jahreswechsel 2017 hatten viele Krankenversicherer die Beiträge in den von einer Anpassung betroffenen Tarifen zum Teil deutlich erhöhen müssen. Mittlerweile zweifeln einige Versicherte jedoch an der Rechtmäßigkeit von durchgeführten Beitragsanpassungen und in diesem Zusammenhang an der Unabhängigkeit der Treuhänder.
Dies sorgt für Verunsicherung, so dass als Reaktion hierauf erste Gesellschaften bereits überlegen, den Treuhänder nicht mehr bei der Überprüfung der Erstkalkulation, die freiwillig ist, einzusetzen Assekurata hält jedoch eine externe Überprüfung auch der Erstkalkulation für geboten. Diese ist nicht nur aus Sicht der Versicherten wünschenswert, sondern kann auch den Krankenversicherer vor möglichen Fehleinschätzungen bei den Rechnungsgrundlagen und damit vor unangenehmen Folgen bewahren. Denn bei einer unzureichenden Erstkalkulation können künftige Prämienanpassungen ganz oder teilweise unzulässig sein. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Rechtmäßigkeit von Beitragsanpassungen ist daher besondere Sorgfalt bei den Verantwortlichen gefragt So könnten im Zweifel auch überhöhte Sicherheitsmomente bei den Rechnungsgrundlagen zu Beanstandungen führen.
Unveränderter Anpassungsdruck beim Rechnungszins
Durch die Beitragsanpassung zu Jahresbeginn reduzierte sich der durchschnittliche unternehmensindividuelle Rechnungszins bei den von Assekurata gerateten Krankenversicherern von 3,06 Prozent auf 2,90 Prozent. Trotzdem gelingt es den PKV-Unternehmen bis dato nicht, die Lücke zwischen angesetztem Rechnungszins und aktuariellem Unternehmenszins (AUZ) zu verringern.
Dafür sorgt die seit 2012 stetig und spürbar sinkende laufende Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlage. Diese stellt einen wesentlichen Gradmesser für die Höhe des AUZ dar, anhand dessen der festzusetzende Rechnungszins ermittelt wird.
2018 ist der AUZ im Assekurata-Durchschnitt von 2,87 Prozent auf 2,70 Prozent gesunken. Damit besteht beim Rechnungszins rein rechnerisch weiterhin ein Absenkungsbedarf von rund 20 Basispunkten.
Gerhard Reichl sagt:
„Allein dieser Umstand zieht nach unseren Erfahrungen eine Beitragssteigerung von 2 Prozent bis 3Prozent nach sich. Die Niedrigzinspolitik wird auch in den kommenden Jahren für Beitragsanpassungen durch weitere Rechnungszinsabsenkungen sorgen. Nachhaltige Ruhe an der Beitragsfront ist also vorerst nicht in Sicht.“
Pflege(zusatz)versicherung wird deutlich teurer
Die bereits angekündigte erneute Anpassung in der Pflegepflichtversicherung, lässt die Pflege(zusatz)versicherung teurer werden. Wegen der erhöhten Leistungen im Rahmen des PSG II hatten die Unternehmen hier bereits 2017 die Beiträge anheben müssen.
Ähnlich stellt sich die Situation in der Pflegeergänzungsversicherung dar. Im Assekurata-Durchschnitt stiegen die Bestandsbeiträge 2017 um rund 9 Prozent, in der Spitze sogar um 30 Prozent. Dies könnte mit ursächlich für den Wachstumseinbruch sein. Denn sowohl beim Pflege-Bahr (+56.800) als auch bei ungeförderten Policen (+56.100) ging der Nettozugang 2017 um 40 Prozent gegenüber dem Vorjahreswachstum zurück. Aufgrund der hohen Zinssensitivität ist kurz- bis mittelfristig mit weiteren deutlichen Prämiensteigerungen zu rechnen.
Gerhard Reichl prophezeit:
„Eine zinsunabhängige Tarifierung ohne Alterungsrückstellung bis zu einem bestimmten Alter könnte auch in der Pflegetagegeldversicherung künftig weitere Verbreitung im Markt finden."
Hierdurch profitieren gerade jüngere Menschen von besonders günstigen Einstiegsprämien. was den Unternehmen einen besseren Zugang zu den Altersgruppen ermöglichen würde, die bislang wenig empfänglich für das Thema Pflege sind.“
Die Altersverteilung im Assekurata-Durchschnitt offenbart dazu, dass 2016 lediglich ein Drittel der Pflegezusatzversicherten jünger als 40 Jahre war.
Gerhard Reichl weiter:
„Bei bislang erst knapp 3,6 Mio. verkauften Policen ist das Absatzpotenzial immer noch enorm und die anhaltende Diskussion um den Pflegenotstand könnte das Bewusstsein zur privaten Vorsorge wieder schärten.“
Bild: © nmann77 / fotolia.com
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