Neue Regeln bei Facebook

Veröffentlichung: 26.04.2018, 05:04 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Zum Schutz der Privatsphäre aller Bürger hat die Europäische Union (EU) die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf den Weg gebracht, die am 25. Mai 2018 in Kraft treten wird.

(PDF)
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Auch das soziale Netzwerk Facebook muss einige Regelungen anpassen:

Eltern müssen Einstellungen prüfen

Das Mindestalter für die Nutzung von Facebook bleibt bei 13 Jahren. Eltern von Kindern unter 16 Jahren dürfen mitentscheiden, ob die Teenager in dem Netzwerk Informationen wie Religionszugehörigkeit oder politische Ansichten preisgeben dürfen. Die Eltern werden auch absegnen können, ob die Jugendlichen personalisierte Werbung auf Basis von Daten anderer Unternehmen angezeigt bekommen. Auch, ob ihre Kinder angeben dürfen, an Personen welchen Geschlechts sie interessiert sind.

Wenn Facebook Hinweise bekommt, dass ein Nutzer jünger als 13 Jahre ist, kann das Soziale Netzwerk weiterhin Nutzer auffordern, ihr Alter nachzuweisen. Aber von vornherein das Alter der User überprüfen muss Facebook nicht, wie das Unternehmen betonte, aber es wird wie gefordert „angemessene“ Anstrengungen unternehmen, um die nötige Zustimmung der Eltern zu verifizieren. Die Teenager können dafür nach ihren Eltern bei Facebook suchen, damit das Online-Netzwerk ihnen eine Anfrage zur Bestätigung der Profil-Einstellungen schicken kann. Alternativ können die Jugendlichen auch eine E-Mail-Adresse der Eltern angeben. Facebook sehe damit seine Verpflichtungen ausreichend erfüllt.

Im Jahresverlauf will das Online-Netzwerk zudem weltweit eine speziell an Teenager gerichtete Seite mit Datenschutz-Informationen verfügbar machen.

Personalisierte Werbung

In den vergangenen Wochen hatte Facebook mit Umsetzung der DSGVO bereits die Verwaltung und das Herunterladen von Daten vereinfacht. Jetzt wurde unter anderem angekündigt, dass die Nutzer ausdrücklich gefragt werden, ob für sie Werbung auch auf Basis von Daten anderer Firmen personalisiert werden soll und ob sie in ihrem Facebook-Profil weiterhin Angaben zu politischen Ansichten, Religionszugehörigkeit oder Beziehungsstatus machen wollen.

Wiedereinführung der Gesichtserkennung

Facebook hatte die Gesichtserkennung in Europa im Sommer 2011 freigeschaltet, stieß dabei aber auf den Widerstand europäischer Datenschützer. Deshalb stoppte der Konzern die Funktion und verpflichtete sich im Herbst 2012, die dabei erzeugten Daten wieder zu löschen. Jetzt soll die Gesichtserkennung erst nach ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer eingeschaltet werden. Als Vorteil für die Nutzer führt Facebook an, dass sie benachrichtigt werden können, wenn jemand ohne ihr Wissen ein Foto von ihnen bei Facebook einstellt. Für Nutzer im Alter unter 18 Jahren bleibt die Gesichtserkennung grundsätzlich deaktiviert.

Bild: © tom_nulens / fotolia.com

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