Bitkom warnt Obersten Gerichtshof
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika steht vor einem wegweisenden Urteil, mit dem er nach dem Willen der US-Regierung tief in den europäischen Datenschutz eingreifen würde. Denn im Februar 2018 wird im so genannten „New York Search Warrant Case“ darüber entschieden, ob eine US-Behörde von Unternehmen direkten Zugriff auf Personendaten verlangen kann, die außerhalb der USA gespeichert sind.
Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer, dazu:
„Ein direkter Zugriff von US-Behörden auf Personendaten aus Europa ist unvereinbar mit europäischem Datenschutzrecht. Deutschland und die EU müssen gerade auch im Hinblick auf den Umgang mit Daten ihre Souveränität erhalten und stärken.“
Da es bestehende Rechtshilfeabkommen gibt, würden Unternehmen mit Standort in den USA in ein Dilemma geraten: Würden sie einer Anordnung der US-Behörden auf Herausgabe von in Europa gespeicherten Daten folgen, brächen sie europäisches Recht. Wenn sie sich widersetzen würden, brächen sie US-Recht.
Bitkom und weitere europäische Digitalverbände haben das Gericht jetzt in einem Amicus-Schriftsatz vor den möglichen Folgen des Urteils gewarnt, sollte der Oberste Gerichtshof dem entsprechenden Antrag der US-Regierung entsprechen.
Bedeutung für international tätige Unternehmen
Das Verfahren hat für international tätige Unternehmen enorme Bedeutung, so sich ihre Organisation sowohl auf den amerikanischen wie auch auf den europäischen Rechtsraum erstreckt. Denn diese Unternehmen sind darauf angewiesen, dass die Staaten, in denen sie tätig sind, die jeweilige Rechtslage in den anderen Staaten respektieren. Deswegen vereinbaren Regierungen für behördliche Maßnahmen über Landesgrenzen hinweg üblicherweise gegenseitige Rechtshilfeabkommen, in denen geregelt ist, wie ausländische Behördenmaßnahmen durchgeführt werden.
Bild: © ktsdesign / fotolia.com
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