Die 5 häufigsten Fehler beim Abschluss einer Hausrat

Veröffentlichung: 23.01.2018, 11:01 Uhr - Lesezeit 6 Minuten

Um keine bösen Überraschungen zu erleben, ist beim Abschluss einer Hausratversicherung auf einiges zu achten. Policenwerk hat die fünf häufigsten Fehler beim Abschluss einer Hausratversicherung und wie sie vermieden werden können zusammengefasst:

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1. Die Versicherungssumme richtig ermitteln

Viele Hausratversicherungen, die am Markt üblich sind, werden auf Grundlage von Versicherungssummen vertrieben. Um die richtige Versicherungssumme zu errechnen gibt es zwei Möglichkeiten.

  1. Der Versicherungsnehmer kann zusammen mit seinem Makler einen Summenermittlungsbogen erstellen und die Werte schätzen. Das ist sehr aufwendig und die wenigsten Kunden sind bereit, sich dieser Aufgabe zu stellen.
  2. Es gibt die Pauschalierung. Hierbei rechnet man zwischen 650 Euro und 750 Euro je qm Wohnfläche pauschal. Das heißt bei 100 qm Wohnfläche x 650 Euro = 65.000 Euro Versicherungssumme

Im Schadensfall kann dies zu Problemen führen. Denn die Maximalerstattung der jeweiligen Gesellschaft errechnet sich aus der Versicherungssumme zuzüglich 10 Prozent Vorsorge plus nochmals 10 Prozent für versicherte Kosten (Aufräumkosten, Hotelkosten). Da kann es schnell einmal knapp werden.

Besser sind hier Konzepte, die eine pauschale Erstattung je Versicherungsfall vorsehen.

2. Unterversicherung / Unterversicherungsverzicht

Der Unterversicherungsverzicht wird häufig mit der Versicherungssummenermittlung verwechselt. Denn die Formel „qm x 650 Euro“ ermittelt keineswegs die richtige Versicherungssumme. Vielmehr verzichtet die Versicherungsgesellschaft auf die Anrechnung der Unterversicherung. Das wirkt bei kleineren Schäden. Wenn der Kunde zum Beispiel einen versicherten Schaden von 1.000 Euro hat, aber seine Versicherungssumme falsch gewählt ist, zum Beispiel 50.000 Euro statt 100.000 Euro, dann ist er unterversichert und der Versicherer müsste eigentlich nur 500 Euro auszahlen. Aber dank der „Unterversicherungsverzichtsklausel“ würden 1.000 Euro ausgezahlt werden. Diese wirkt jedoch nicht bei einem Totalschaden.

3. Die richtige Wohnfläche ermitteln

Die richtige Wohnfläche ist die Grundlage für den optimalen Versicherungsschutz und die richtige Beitragsermittlung. Ist die Wohnfläche falsch angegeben, vor allem zu niedrig, kann der Versicherer im Schadensfall Leistungen verweigern. Bei den meisten Versicherungen ist die Grundfläche der Wohnung die richtige Wohnfläche. Im Zweifel den Mietvertrag zur Hilfe nehmen.

4. Nachweis über Werte erstellen

Im Schadenfall muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass sich die beschädigten oder gestohlenen Sachen tatsächlich in seinem Besitz befunden haben! Der Versicherer kann die Leistung verweigern, wenn es dem Kunden nicht möglich ist, die Anschaffungsquittungen oder zumindest Bilder der Sachen vorzulegen.

Tipp: Auch wenn es pingelig erscheint, empfehlen Sie Ihren Kunden ihren Hausrat, Quittungen und wichtige Formulare zu scannen oder zu fotografieren. Gehen Sie am besten mit dem Kunden einmal im Jahr durch dessen Wohnung und aktualisieren vorhandene Bildbeweise. Vor allem empfiehlt sich in den Schränken des Schlafzimmers den Kleidungsbestand zu dokumentieren, da hierfür in der Regel keinerlei Nachweise aufbewahrt werden. Die Rahmennummern von Fahrrädern können Ihre Kunden fotografieren, oder einen Fahrradpass erstellen. Dazu gibt es bereits Apps. Die Fahrradpass-App ist kostenlos im App Store beziehungsweise im Google Play Store erhältlich. Es ist sinnvoll, die Bilder auf einem USB-Stick zu speichern und entweder in einem Bankschließfach oder bei einem Freund/Verwandten zu lagern. Denn bei einem Feuer würde die genannte Maßnahme auch nichts nutzen.

5. Gefahrerhöhungen melden!

Unter einer Gefahrerhöhung versteht man, eine Erhöhung der Einbruchgefahr oder anderen versicherten Gefahren durch zum Beispiel Abwesenheit, Aufbau von Gerüsten oder Umnutzung. Es handelt sich hier um sogenannte Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, diese Gefahrerhöhung dem Versicherer zu melden. Wird die Meldung vergessen und es kommt zu einem Versicherungsfall, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen oder ganz verweigern! Die Zeiten und Fristen variieren von Versicherer zu Versicherer. Bei Abwesenheit gilt in der Regel eine Meldepflicht ab 60 Tage. Bei Policenwerk muss erst ab 180 Tage Abwesenheit gemeldet werden. Und auf die Anzeige von Gerüsten wird ganz verzichtet!

Bild: © Nomad_Soul / fotolia.com

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