Privathaftpflicht – der ideale Türöffner

Der Vertriebsvorstand der VHV, Dr. Angelo O. Rohlfs, erläutert im Interview die Gründe, warum jeder Mensch eine Privathaftpflichtversicherung braucht und warum sie sich besonders als Türöffner für Makler und Vermittler eignet. Außerdem geht es um aktuelle Risiken wie beispielsweise die Nutzung von Drohnen oder was Cyberkriminalität mit einer Privathaftpflichtversicherung zu tun hat.

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Herr Dr. Rohlfs, Haftpflichtversicherungen sind im Versicherungsvertrieb besonders beliebt. Warum ist eine Privathaftpflichtversicherung wichtig für uns alle und wie können Makler und Vermittler hier ansetzen?

Versicherungsprodukte sind ganz oft überhaupt nicht attraktiv für Konsumenten. Trotzdem brauchen wir sie. Gerade ein Produkt wie eine Privathaftpflicht ist immens wichtig für jeden von uns. Denn eine kleine Unachtsamkeit, die einen Personenschaden zur Folge hat, kann den Verursacher schnell in den finanziellen Ruin stürzen. Mit einer Privathaftpflichtversicherung kann sich jeder davor für wenig Geld schützen.

Für Makler und Vermittler ist eine Privathaftpflichtversicherung der perfekte Einstieg zu einer langjährigen Kundenbeziehung. Je nach Kunde, lohnt es sich, nicht nur die private, sondern auch die gewerbliche Haftungssituation des Kunden zu betrachten. Bei gewerblichen Versicherungen erscheint die Beratung umfangreicher – Makler und Vermittler zögern hier. Ich finde, diese Scheu ist unbegründet.

Unsere Vertriebspartner schätzen den Bedarf der Kunden sehr gut ein und sollten sich auch vermehrt an Gewerbekunden trauen. Nicht nur große, sondern vor allem auch kleine und mittelständische Unternehmen benötigen eine Haftpflichtversicherung!

Welche Risiken sollten aktuell in einer Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden?

Grundsätzlich schützt eine Privathaftpflicht vor Schadenersatzansprüchen von Dritten. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten der Wiederherstellung von beschädigten Gegenständen, aber auch Zahlungen an verletzte Personen. Hier ist es wichtig, auf die Versicherungssumme zu achten – bei der VHV sind das 10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (50 Millionen Euro im Baustein EXKLUSIV). Als Versicherer haben wir auch neue Risiken im Blick. Unser Alltag verändert sich zunehmend, wird digitaler und die alltäglichen technischen Geräte werden immer teurer. Aktuell nimmt zum Beispiel die private Nutzung von Drohnen zu – Nutzer sollten beachten, dass Flugmodelle nicht per se versichert sind.

Das bedeutet, alle Besitzer von Drohnen müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen? Wie gehen die Versicherer damit um und wie sieht die Lösung der VHV aus?

Ja, Drohnen brauchen Versicherungsschutz. Die Versicherer erweitern den Schutz zur Zeit. Wir bei der VHV bieten in dem neuen PHV-Tarif KLASSIK-GARANT ab Mai 2017 auch Versicherungsschutz für Schäden durch ferngesteuerte und motorbetriebene Flugmodelle bis zu einem Gewicht von 250 Gramm an. Das deckt den Versicherungsschutz für kleine Drohnen, die privat genutzt werden, ausreichend ab. Wer größere und schwerere Drohnen fliegen lässt, kann seinen Vertrag um den Baustein EXKLUSIV erweitern und hat dann auch Versicherungsschutz für Flugmodelle und Drohnen bis zu 5 Kilogramm Gewicht.

Hat sich die Struktur der überarbeiteten VHV Privathaftpflichtversicherung geändert?

Nein, die bewährte Struktur hat sich nicht verändert. Wir bringen den Tarif mit 28 verbesserten und neuen Leistungen auf den Markt. Es gibt wie gewohnt den Klassik-GARANT und optional den Zusatzbaustein EXKLUSIV. Darüber hinaus bieten wir die bewährte Leistungs-Update-Garantie und den Baustein BEST-LEISTUNG an. Damit garantieren wir Kunden im Schadenfall die besten Leistungen aus allen privaten Haftpflichtversicherungen am deutschen Markt – und das zum besten Preis.

Welche Neuerungen gibt es neben der Absicherung von Drohnen in dem neuen Tarif? Worauf sollten Makler und Vermittler achten?

Zu den neuen Merkmalen gehören Risiken, wie zum Beispiel gegenseitige Ansprüche bei Personenschäden oder eine Absicherung bei der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten. Wenn zum Beispiel Bilder von Personen ohne zu fragen ins Internet gestellt werden, sichert die Privathaftpflicht der VHV diese Persönlichkeitsverletzung ab sofort ab. Insgesamt ist ein umfangreiches Paket entstanden, womit Makler und Vermittler bestens ausgerüstet und ihre Kunden bestens versichert sind.

Fördern Sie als Vertriebsvorstand den Austausch mit Ihren Vertriebspartnern?

Wir bei der VHV legen als Maklerversicherer viel Wert auf einen offenen Dialog mit unseren Vertriebspartnern. Wir hinterfragen, wie wir sie bestmöglich unterstützen können, damit sie unsere Produkte gern und erfolgreich verkaufen.

Wir selbst setzen uns kontinuierlich mit den aktuellsten Themen auseinander – von Produktthemen bis zu rechtlichen Rahmenbedingungen. Deswegen bilden wir uns ständig weiter und bieten Möglichkeiten für Makler und Vermittler, dies auch zu tun. Im März nutzten bereits ca. 1000 Vertriebspartner das Weiterbildungsangebot auf unseren Roadshows #vhvlive. Dort informierten wir nicht nur über die neue Privathaftpflicht, sondern auch über rechtliche Themen wie Maklerrecht im Onlinevertrieb und Nachfolgeregelungen. Darüber hinaus stießen auch die Vorträge über den Homepagebaukasten und die Onlineberatung auf reges Interesse. Mit dem Homepagebaukasten können unsere Vertriebspartner sich ganz leicht ein „Gesicht“ im Internet aufbauen.

Wie beurteilen Sie über die Chancen hinaus die Risiken, die sich durch die Onlineaffinität ergeben? Gibt es Vertriebsansätze, die hier anknüpfen?

Dieses Thema ist sehr komplex. Bei all den Chancen, die sich durch die Digitalisierung bieten, haben wir auch die damit einhergehenden Risiken im Blick. Cyberkriminalität wird immer mehr zum Thema. Wir versichern in der Privathaftpflicht bereits Cyberrisiken im Kleinen, wenn es zum Beispiel um Persönlichkeits- und Namenrechtsverletzungen geht. Cyberrisiken sind aktuell und vor allem auch im gewerblichen Bereich ein Thema.

Denn Gefahren wie zum Beispiel Hackerangriffe, Datenmissbrauch oder Produktionsausfälle durch Cyberangriffe nehmen zu. Diese Gefahr lauert nicht nur bei großen Unternehmen. Wir als Bauspezialversicherer sichern zum Beispiel viele kleine und mittelständische Bauunternehmen ab, die durch Cyberangriffe natürlich auch erheblich geschädigt werden können.

Eine Studie des GDV zeigt sogar, dass aktuell schon jeder vierte Mittelständler einen Cyberangriff erlebt hat. Hier bieten sich interessante neue Vertriebsperspektiven für uns Versicherer. Für weitergehende Informationen empfehle ich die Lektüre des Lageberichts des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Darin wird deutlich, dass massive Cyberangriffe bereits heute traurige Realität sind.

Herr Dr. Rohlfs, vielen Dank für das Gespräch.

Bilder: (1) © VHV Versicherungen (2) © experten-netzwerk GmbH

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