PSG I: Entlastung in der Pflege nicht spürbar

Veröffentlichung: 06.10.2016, 05:10 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Das erste Pflegestärkungsgesetz ist mit Wirkung zum 01. Januar 2015 in Kraft getreten, das zweite Pflegestärkungsgesetz steht in den Startlöchern und wird zum 01. Januar 2017 eine umfassende Reform mit sich bringen. Über die Wirkung der ersten Reformstufe befragte nun die Continentale gemeinsam mit TNS Infratest im Rahmen der-Studie 2016 insgesamt 1.000 Menschen, die privat eine oder mehrere Personen pflegen oder betreuen.

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Die Fragestellung lautete:

„Hat sich Ihre Situation durch das erste Pflegestärkungsgesetz seit 2015 positiv verändert?“

Das Ergebnis ist ernüchternd. Fast drei Viertel der pflegenden Angehörigen fühlen sich stark belastet, rund ein Drittel ist körperlich sowie seelisch und emotional erschöpft. Neun Prozent konnten die Frage gar nicht beantworten. 18 Prozent sagten, sie hätten von dem Gesetz noch nie gehört. Für 47 Prozent der Befragten habe sich ihre persönliche Situation durch das Gesetz nicht positiv verändert.

26 Prozent geben an, dass das Gesetz für eine Verbesserung gesorgt habe. Dabei bestätigen 80 Prozent der Befragten, dass sie sich um eine Person mit einer Pflegestufe kümmern. 65 Prozent derer, die einen Menschen mit Pflegestufe drei betreuen, sagten ihre Situation habe sich nicht verbessert oder sie würden das Gesetz nicht kennen.

Wie ist die Situation pflegender Angehöriger?

Etwa die Hälfte der befragten Personen pflegen die eigenen Eltern, andere kümmern sich um den Lebenspartner, Verwandte, Bekannte und teilweise sogar um die eigenen Kinder. Dabei sind alle Pflegestufen zwischen keiner und der Pflegestufe 3 mit Härtefallregelung vertreten. Bezüglich der Pflegedauer geben ein Viertel an, noch keine zwölf Monate, ein Fünftel aber schon mehr als fünf Jahre zu pflegen.

Gründe für die Pflegebedürftigkeit sind eingeschränkte Bewegungs- oder geistige Fähigkeiten, generelle Alterserscheinungen oder schwere Erkrankungen. Acht von zehn Personen, die gepflegt oder betreut werden, haben eine Pflegestufe. Der Großteil derer, die gepflegt werden, lebt in den eigenen vier Wänden 33 Prozent werden beim Angehörigen zu Hause versorgt. Die Unterstützung ist sehr weitreichend. Mobilität, Hilfe im Haushalt, Körperhygiene, medizinische Leistungen oder auch schriftliche Angelegenheiten gehören dazu.

Eine zeitintensive Betreuung

Die Hälfte der Befragten pflegt täglich, ein Drittel davon sogar mehr als fünf Stunden am Tag. Die meisten sind weiterhin berufstätig und erhalten Hilfe von nahestehenden Personen wie Partnern, Angehörigen oder auch durch einem Pflegedienst. Ein Viertel der Befragten wird der Anforderung jedoch alleine gerecht und pflegt ohne fremde Hilfe. Dieser Doppelbelastung setzen sich 91 Prozent aus Liebe und Zuneigung aus, 85 Prozent aus Pflichtgefühl und 64 Prozent, weil die Unterbringung im Pflegeheim zu teuer ist.

Stärkung der häuslichen und ambulanten Pflege

Mit Einführung des ersten Pflegestärkungsgesetzes verfolgte die Bundesregierung den Plan, die Situation rund um die Versorgung der Pflegebedürftigen und auch der Pflegenden zu verbessern. Nachdem eine stationäre Pflege die Pflegekassen immens belastet, wurde das Ziel verfolgt den Bereich der häuslichen und ambulanten Pflege zu stärken.

Dafür wurden mehr Mittel zur Verfügung gestellt und auch die Unterstützungsangebote für die Pflege zu Hause deutlich erweitert. Doch ein erweitertes Leistungsangebot nützt nur bedingt, wenn es bei den Betroffenen Personen nicht gekannt bzw. erkannt wird.

Die doppelte Last: Job und Pflege

Unkenntnis hilft auch denjenigen nicht weiter, die Pflege mit einer beruflichen Aufgabe verbinden müssen. Die Vereinbarkeit von Pflege und Familie respektive Beruf ist eine immense Herausforderung, die viele Betreuende bzw. Pflegende an ihre Grenzen bringt.

Die befragten Berufstätigen der Studie geben an, dass sie durch das erste Pflegestärkungsgesetz keine wesentliche Entlastung erfahren haben. 31 Prozent meinen, ihre persönliche Situation habe sich gebessert. Interessant ist, dass der Wert bei den Nichtberufstätigen mit nur 11 Prozent sogar niedriger ist.


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