Alarm per SMS & E-Mail an Vertrauenspersonen

Veröffentlichung: 30.08.2016, 11:08 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Sobald die Patientenverfügung eines DIPAT-Nutzers abgerufen wird, bekommen automatisch alle festgelegten Vertrauenspersonen eine E-Mail und SMS.

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Dr. Paul Brandenburg, Notfallmediziner und Geschäftsführer von DIPAT erklärt:

„So können wir sicherstellen, dass ein Abruf der Patientenverfügungen unserer Nutzer sofort bemerkt wird und deren Vertrauenspersonen schnell über einen Notfall informiert werden.“

Der SMS- und E-Mail-Alarm ist für alle hinterlegten Verfügungen voraktiviert und sendet an alle angegebenen SMS-fähigen Telefonnummern bzw. Mail-Adressen der Auskunftsberechtigten und Bevollmächtigten.

Dieser besondere Dienst ist ein neuer Standard bei DIPAT und mit keinerlei Kosten für die Nutzer verbunden. Aber auch ein Deaktivieren einzelner oder sämtlicher Alarme ist online ganz unkompliziert möglich.

Ein positiver Nebeneffekt des Service: Er stellt auch sicher, dass der unwahrscheinliche Fall eines missbräuchlichen Einsehens der Online-Patientenverfügung schnell bemerkt wird.

Brandenburg erläutert:

„Denn uns ist bewusst, dass es vielen Menschen Sorgen bereitet, ihre Daten bzw. ihre Behandlungswünsche im Internet zu wissen.“

Bild: © SplitShire / pixabay.com

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