Pensionsversprechen: Niedrigzins belastet doppelt

Veröffentlichung: 17.08.2016, 07:08 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Die Minizinsen belasten Firmen bei ihren Pensionszusagen. Die Rückstellungen dafür müssen bedeutend höher ausfallen. Laut einer neuen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) müssen die Unternehmen deshalb insgesamt zwischen 20 und 25 Milliarden Euro Steuern zu viel zahlen. Geld, das wiederum für Investitionen fehlt.

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Die einst gemachten Pensionszusagen belasten die Bilanzen. Werden keine ausreichenden Erträge am Kapitalmarkt erwirtschaftet, müssen die Firmen immer mehr einplanen, um ihren Pensionsverpflichtungen später nachkommen zu können. Nach Angaben der IW-Studie, haben sich die Rückstellungen zwischen 2008 und 2014 von knapp 22.000 auf 37.000 Euro pro Kopf erhöht. Generell gilt auch: Sinkt der Zinssatz um einen Prozentpunkt, legen die Pensionsrückstellungen zwischen 14 und 17 Prozent zu.

Allerdings erkennt der Fiskus diese Mehrbelastung der Firmen bislang nicht an: Das Steuerrecht geht weiterhin von deutlich höheren Zinsen auf die Geldanlagen aus. Die Konsequenz daraus ist, dass Firmen Steuern auf fiktive Gewinne zahlen. Die Firmen bekommen das Geld zwar später vom Fiskus zurück, doch in der aktuellen Situation ist der Zustand brandgefährlich, sagt IW-Steuerexperte Tobias Hentze:

„Den Unternehmen fehlt es an Liquidität, weil sie zu viel Geld ans Finanzamt abführen müssen. Also schieben sie Investitionen auf oder verzichten ganz auf sie.“

Letztlich gefährdet das Arbeitsplätze. Im schlimmsten Fall können Firmen zahlungsunfähig werden – während der Staat ein zinsloses Darlehen von ihnen bekommt. Für die Politik sieht der IW-Experte zwei Handlungsoptionen: Erstens sollte der Gesetzgeber den sogenannten handelsrechtlichen Zinssatz, der für die Höhe der Pensionsrückstellungen maßgeblich ist, anhand einer längeren Zeitspanne berechnen.

Dadurch würden Niedrigzinsphasen nicht mehr so stark ins Gewicht fallen und die Firmen müssten weniger auf die hohe Kante legen. Zweitens sollte die Regierung den steuerrechtlichen Zinssatz reduzieren und damit an die Realität anpassen.

Bild: © Marijus / fotolia.com

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