Ohne Standard sind Effektivkosten irrelevant
Der Ausweis der Effektivkosten, zu dem die Anbieter privater Rentenversicherungen seit 1. Januar 2015 gesetzlich verpflichtet sind, hilft bislang nicht, kostengünstige Angebote zu finden. Die Transparenz von Rentenversicherungen hat sich im zurückliegenden Jahr sogar noch verschlechtert, weil Versicherer Effektivkosten geändert haben, ohne dass dies für die Kunden nachvollziehbar ist.
Dieses enttäuschende Fazit ergibt sich aus der neuen DIA-Studie „Wie wirkt das Lebensversicherungs-Reformgesetz? Update 2016“. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hatte bereits im vergangenen Jahr die Auswirkungen des Lebensversicherungs-Reformgesetzes untersucht und schon 2015 kritisiert, dass die Angabe der Effektivkosten in der gegenwärtigen Form unbrauchbar ist.
Mit dem Update sollte nun nach zwölf Monaten überprüft werden, ob sich im Anschluss an die heftige Kritik Verbesserungen eingestellt haben. Zwar gab es Bemühungen seitens der Versicherungswirtschaft, dadurch ist die Verwirrung für die Versicherungskunden zunächst noch größer geworden, fassen die Autoren der Studie ihre Auswertungen zusammen. So fanden im Laufe des Jahres, von unbedeutenden Ausnahmen abgesehen, keine Anpassungen der Kosten bei Privat- und Riester-Renten statt. Daher haben sich in vielen Fällen die Effektivkosten auch nicht geändert. Es existiert aber auch eine Reihe von Ausnahmen, bei denen die Effektivkosten gefallen oder gestiegen sind, obwohl keine oder nur geringfügige Änderungen der Kosten erfolgten.
Studienautor Mark Ortmann erläutert:
„Wie schon in der ersten Untersuchung festgestellt, hat der Gesetzgeber den Versicherern keine einheitliche Berechnungsmethode für die Effektivkosten vorgegeben. Daher bestanden zahlreiche Unklarheiten bei der Berechnung der Effektivkosten, zum Beispiel zur Behandlung der Zuschläge bei monatlicher Beitragszahlung. Um diese Unklarheiten zu beseitigen hat der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft im Oktober 2015 den Versicherern eine Hilfe für die Berechnung zur Verfügung gestellt.
Diese Hilfe haben offenkundig einige Unternehmen angewandt, wodurch sich ihre Effektivkosten veränderten, auch wenn die Kosten gleich geblieben sind. Die Angleichung der Berechnung ist ein notwendiger Schritt, um eine Vergleichbarkeit zu schaffen. Für den Kunden bleibt es aber ein Trauerspiel: Verbraucher können beim besten Willen nicht verstehen, warum sich Effektivkosten ändern, obwohl beitragsbezogene Kosten unverändert geblieben sind.“
Berechnungsstandrad für Riester- und Basisrenten ab nächstem Jahr verbindlich
Kunden und Versicherer baden gemeinsam die Nachlässigkeit des Gesetzgebers aus, den Versicherern keine einheitliche Berechnungsmethode mitzuliefern.
„Ohne eine standardisierte, anbieterunabhängige Berechnungsvorgabe sind die heute ausgewiesenen Effektivkosten unbrauchbar.“
erklärte DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Die Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) hat mittlerweile einen Berechnungsstandard für die Effektivkosten entwickelt und veröffentlicht. Er ist ab dem kommenden Jahr für Riester- und Basisrenten verpflichtend.
„So lange dieser Standard nicht gilt, ist die Suche nach einem kostengünstigen Altersvorsorgeprodukt Navigation im Blindflug.“
Standard gilt nicht für ungeförderte Tarife
Der Gesetzgeber habe mit der Beschränkung des Standards nur auf Riester- und Basisrenten zudem bereits eine neue Fallgrube ausgehoben. Morgenstern und Ortmann warnen:
„Für die ungeförderten Rentenversicherungen in der dritten Altersvorsorgeschicht bleibt nur die Hoffnung, dass die Anbieter das gleiche Berechnungsverfahren freiwillig anwenden. Eine Garantie gibt es dafür aber nicht.“
Geschieht dies nicht, werden die Effektivkosten für staatlich geförderte und ungeförderte Produkte unterschiedlich berechnet. Studienautor Ortmann dazu:
„Dann ist das Chaos perfekt.“
Ohne einen einheitlichen Effektivkostenausweis wird es aber auch keinen Druck auf die Kosten geben, weil Sparer gar nicht sicher wissen, welche Versicherer teuer sind und daher gemieden werden sollten. So gab es 2016 keine Kostensenkungen bei den Privat- und Riester-Renten, wie die DIA-Studie zeigt. Weder bei den einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten noch bei den laufenden Kosten sind wesentliche Veränderungen zu verzeichnen. Mit dem gesetzlich geforderten Effektivkostenausweis sollte aber eine Kostensenkung initiiert werden. Dieser Effekt ist, anders als vom Gesetzgeber beabsichtigt, noch nicht eingetreten.
Bild: © beeboys / fotolia.com
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