Kein Interesse an der Immobilie der Eltern
54 Prozent der Bundesbürger können sich nicht vorstellen, in die Immobilie ihrer Eltern einzuziehen. Im Falle einer Erbschaft würden sie diese stattdessen verkaufen. Dem Wunsch der Eltern entspricht das in aller Regel nicht, sie sähen es gerne, dass eines ihrer Kinder Haus oder Wohnung im Rahmen einer Erbschaft übernimmt. Das zeigt eine bevölkerungsrepräsentative Studie der Deutschen Leibrenten AG unter 1.000 Bundesbürgern.
Jeder zweite Bundesbürger im Seniorenalter verfügt über Wohneigentum. Entsprechend hoch ist der Anteil der Kinder, die Immobilien von den Eltern erben werden. Attraktiv ist das für die Nachkommen allerdings oft nur, weil das Haus oder die Wohnung zu Geld gemacht werden kann. Denn ein Einzug kommt für die Mehrheit nicht in Frage.
„Erben fühlen sich heute weniger denn je an das ehemalige Zuhause gebunden. Sie wohnen vielleicht weit weg, haben selber Immobilieneigentum oder andere Ansprüche an das Wohnen als die Eltern“, sagt Friedrich Thiele, Vorstand der Deutschen Leibrenten AG.
„Die Bindung der Eltern an das selbst abbezahlte Haus ist viel höher. Sie selbst können es sich nicht vorstellen, das vertraute Heim zu verlassen, während ihre Kinder diese Bindung zur Immobilie aufgegeben haben, auch wenn sie darin aufgewachsen sind.“
Wichtig ist daher, rechtzeitig miteinander das Gespräch zu suchen. Auch um Streit unter den Erben zu verhindern. „Es empfiehlt sich für Erblasser, solange es ihnen gesundheitlich noch gut geht, über die Verwertung des Immobilieneigentums mit den Kindern zu sprechen. Das gilt insbesondere in Fällen, bei denen die Immobilie noch nicht vollständig abbezahlt ist oder das gebundene Vermögen auch für die Finanzierung des Ruhestandes der Eltern ein Rolle spielen muss“, rät der Vorstand der Deutschen Leibrenten AG. Um möglichen Konflikten vorzubauen, sollten dabei verschiedene Lösungen diskutiert werden.
Eine Option könnte auch darin bestehen, das Haus bereits zu Lebzeiten zu veräußern. Um einen Auszug der Eltern aus der vertrauten Umgebung zu verhindern, bietet sich dabei ein Verkauf auf Leibrentenbasis an. Die Alteigentümer erhalten eine monatliche Rente und genießen ein mietfreies Wohnrecht. „Beides wird durch einen Notar festgehalten und im Grundbuch verankert, damit besteht Verlässlichkeit bis zum Lebensende. Eine Mindestlaufzeit sorgt dafür, dass Rentenzahlungen an Erben übergehen, falls der Verkäufer früh nach Vertragsabschluss stirbt. Die Leibrente kann je nach Wunsch der Eltern auch schon zu Lebzeiten als Erbe verteilt werden.
Beispielrechnung Leibrente
- Paar (beide 75 Jahre)
- Wert des Eigenheims: € 250.000
- Wert des Wohnrechts: € 800,-/pro Monat
- Monatliche Leibrente: € 650,-/pro Monat
Gesamtwert der Leibrente: € 1.450,–/pro Monat
Themen:
LESEN SIE AUCH
Fünf Jahre nach der Ahrflut: Warum das größte Risiko das Vergessen sein könnte
Hitze verändert die Stadtplanung
Fünf Jahre nach der Ahrflut: Warum Versicherungsschutz allein nicht genügt
Württembergische verzichtet künftig auf Gesundheitsprüfung in der Unfallversicherung
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Fünf Jahre nach der Ahrflut: Wie Versicherer aus der Katastrophe gelernt haben
Staatliches Standardprodukt: Der Staat als Wettbewerber der Versicherer
Fünf Jahre nach der Ahrflut: Das Risiko ist präsent – die Vorsorge lässt nach
Fünf Jahre nach der Ahrflut: Zwischen Resilienz und Flutdemenz
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.
















