Meldepflicht: Sammelverfügung der BaFin
Im BaFin Journal wurde jetzt die bereits im Dezember 2015 veröffentlichte Sammelverfügung der BaFin zur Meldung von Unregelmäßigkeiten im Versicherungsaußen- und Versicherungsinnendienst beschrieben. Diese sei jetzt allen Unternehmen bekannt und damit verbindlich.
Unmut äußert sich in Maklerkreisen, da die Sammelverfügung in ihrer Einleitung den freien Makler mit dem gebundenen Vertrieb gleichstellt: „Die Versicherer haben der BaFin alle Unregelmäßigkeiten zu melden, die Mitarbeiter ihres Innen- und Außendienstes begehen, also vor allem gebundene Versicherungsvermittler, Mehrfachvertreter, Versicherungsmakler und angestellte Außendienstmitarbeiter."
Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik, kommentiert das Geschehen wie folgt:
Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik
„…es ist danach z.B. nicht zu melden, wenn der Makler seinen Kunden falsch beraten hat oder etwa ungeeignet ist und ohne Fortbildung. Das was zu melden ist, scheint mir doch in der Nähe des Themas Geldwäsche einordenbar, ggf. auch Steuerhinterziehung. Makler müssen doch auch ihre Kunden melden, wenn diese Geld bei ausländischen VR anlegen.
Es geht hier darum, dass wenn VR dies erkennen, sie nicht einfach dies auf sich beruhen lassen dürfen, und z.B. mit dem Makler weiter zusammenarbeiten, dieses Verhalten damit gar fördern bzw. erst ermöglichen. Es geht also im Kern um die Aufsicht über Versicherer.
Die BaFin wird daraus keine direkten Maßnahmen gegen Makler herleiten, sondern lediglich die VR aufsichtsrechtlich auffordern, ihren Pflichten gegenüber den Maklern ggf. in konkreten Einzelfällen nachzukommen. Auch wenn dies ggf. nur bedeutet, dass sie die Zusammenarbeit / Annahme von Geschäft einstellen.
Zielrichtung (…) ist und bleibt vor allem das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement der Versicherer im Vertrieb. Natürlich wird auf diese Weise im Wege der Versicherungsaufsicht über Versicherer der Druck auf die Makler erhöht.
Die Makler sind sehr empfindlich. Ich meine, sie wissen, wie schwach ihre Position ist, denn sie sind ja auf den guten Willen der VR zur Annahme von Geschäft angewiesen. Einen Anspruch darauf haben sie aber nicht, weshalb der VR an sie Bedingungen stellen kann. Makler sind sich also ihrer Schwäche bewusst und reagieren daher überempfindlich. …“
Bild: (1) © ra2 studio / fotolia.com (2) © Schramm
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