Doppelbesteuerung privat Rentenversicherter
Ab 01. Juli 2016 gibt es mehr Rente. Der Nachteil: fast 160.000 Rentner fallen dann erstmals unter die Steuerpflicht. Dabei werden die Ertragsanteile besteuert - doch kommt das nicht einer Doppelbesteuerung gleich?
Bezieher von ungeförderten Leibrenten müssen Einkommenssteuer auf den steuerpflichtigen Anteil dieser Zahlungen abführen. Der Steuersatz richtet sich nach der Summe der steuerpflichtigen Einkünfte und beträgt maximal 45 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, berichtet das VersicherungsJournal.
Dies war in der Vergangenheit gegenüber der Besteuerung von Kapitalerträgen verhältnismäßig günstig. Doch kalkuliert der Gesetzgeber die Ertragsanteile inzwischen nicht mehr verhältnismäßig zu den reellen Entwicklungen. Das derzeitige Steuersystem verfährt bei den genannten Leibrenten aufgrund dessen so, dass bei einem durchschnittlich langlebigen Rentner Erträge besteuert werden, die gar nicht erwirtschaftet wurden. Anstatt die Zinsgewinne zu besteuern, wird stattdessen das Vermögen belastet.
In der privaten Rentenversicherung werden Vermögen jedoch normalerweise aus Einkommen angespart, die schon durch die Einkommensteuer erfasst wurden. Es erfolgt aber mittlerweile eine Doppelbesteuerung, die sich durch die Zinsentwicklung der vergangenen Jahre ergeben hat und sich auch nicht durch die tendenziell längere Lebenserwartung ausgleichen lässt. Gegenteilig verhält es sich für Kapitalanleger. Die Steuerbelastung verringert sich bei sinkenden Zinsen automatisch für diejenigen, die in einen Bank-Entnahmeplan investiert haben.
Die doppelte Steuerlast der privat Vorsorgenden zeigt einen Missstand in der aktuellen Gesetzgebung auf. Dennoch sind Proteste von den Berufsverbänden der Vermittler, der Lebensversicherer oder des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bislang ausgeblieben.
Bild: © pathdoc / fotolia.com
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