Beschwerden beim Ombudsmann gestiegen
Deutlich mehr Beschwerden bei Rechtsschutz und Kfz, ein leichter Rückgang bei den Lebens- und BU-Versicherungen - der Ombudsmann für Versicherungen, Prof. Dr. Günter Hirsch, ehemaliger Präsident des Bundesgerichtshofs, hat in Berlin seinen neuen Jahresbericht vorgelegt.
Insgesamt ist die Anzahl der Beschwerden auf die bisher höchste Zahl seit Aufnahme der Schlichtungstätigkeit im Jahr 2001 gestiegen. Daraus könne laut Dr. Horst Hiort, dem Geschäftsführer des Vereins, abgeleitet werden, dass die vom Gesetzgeber geförderte außergerichtliche Streitbeilegung auf großes Interesse bei den Verbrauchern treffe. Bei der Betrachtung auf Spartenebene falle der im Vergleich zum Vorjahr deutliche Zuwachs von jeweils 32 Prozent zulässiger Beschwerden in der Rechtsschutz- und in der Kfz-Kaskoversicherung auf. Weniger Beschwerden als im Vorjahr habe der Ombudsmann zur Lebensversicherung erhalten. Der Rückgang entspricht 2,6 Prozent. Um 4,1 Prozent sanken erneut die Beschwerden in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Zunehmend wenden sich Verbraucher an den Verein, deren Versicherungsverträge sehr kompliziert aufgebaut sind, wie Prof. Hirsch berichtete. Es handelt sich um verschachtelte Versicherungsverhältnisse, die oftmals beim Kauf eines Handys, bei der Buchung einer Reise oder bei der Pacht eines Kleingartens abgeschlossen werden. Darin werde der Vermittler des Versicherungsvertrages oder etwa der Kleingartenverband als Dritter einbezogen und erhalte die Stellung des Versicherungsnehmers.
Dem Verbraucher kommt nur die Rolle der versicherten Person zu. Zwischen den Beteiligten ist dann oftmals unklar, wem welche Rechte bzw. Pflichten zukommen. Anhand mehrerer Beispiele zeigte Prof. Hirsch, wie verwirrend eine solche Dreieckskonstruktion zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer und versicherter Person sein kann und welche Nachteile sich für die Verbraucher daraus ergeben. So ist die Stellung einer versicherten Person gegenüber dem Versicherer erheblich schwächer als die des Versicherungsnehmers. Auch wenn sich die Versicherer bei diesen Beschwerden in der Regel kundenfreundlich verhalten, wäre es zu begrüßen, wenn derartige Vertragskonstruktionen nur sehr zurückhaltend eingesetzt oder verbraucherfreundlich ausgestaltet würden.
Bild: © Andrey Popov / fotolia.com
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