Pflege - der Staat wird’s schon richten

Veröffentlichung: 20.04.2016, 05:04 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Nach Überzeugung der meisten Deutschen wird der Staat für die Pflege aufkommen. Nur eine Minderheit hat sich privat abgesichert, obwohl fast allen klar ist, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen werden. Das sind die wesentlichen Ergebnisse einer aktuellen Umfrage von forsa im Auftrag der Gothaer Versicherung.

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Wer wird die Pflegekosten zahlen?

Mit Abstand am häufigsten wird von den Befragten die gesetzliche Pflegeversicherung (80 Prozent) genannt. 69 Prozent glauben, dass die private Pflegeversicherung in einem solchen Fall herangezogen werden kann, 62 Prozent nennen das eigene Vermögen und 61 Prozent die Krankenversicherung. Mehr als die Hälfte der Befragten glaubt, dass im Pflegefall das Sozialamt (55 Prozent) oder die gesetzliche Rentenversicherung (52 Prozent) für die Kosten der Pflege herangezogen werden können. Weniger als die Hälfte der Befragten meint, dass der Lebenspartner des Pflegebedürftigen (48 Prozent) oder die private Rentenversicherung (46 Prozent) herangezogen werden können.

Reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung?

Nur eine kleine Minderheit (7 Prozent) der befragten Bundesbürger glaubt, dass im Pflegefall die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung in der Regel ausreichen, um alle entstehenden Kosten abzudecken. Die weit überwiegende Mehrheit (87 Prozent) glaubt dagegen nicht, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausreichen.

Haben Sie eine private Pflege-Zusatzversicherung?

32 Prozent der befragten Bundesbürger geben an, neben der gesetzlichen auch eine private Pflegezusatzversicherung zu besitzen. Zwei Drittel (67 Prozent) besitzen nach eigenem Bekunden keine private Pflegezusatzversicherung. Von den älteren Befragten (über 45) sind mit 35 Prozent überdurchschnittlich viele Personen privat abgesichert. Das Gleiche gilt für Personen mit einem Einkommen von mehr als 4000 Euro (40 Prozent).

Wissen Sie, dass Ihre Kinder zur Begleichung der Pflegekosten herangezogen werden können?

Wenn eine pflegebedürftige Person Kinder hat und deren Einkommen eine bestimmte Grenze übersteigt, kann das Sozialamt auch das Einkommen der Kinder für die Pflegekosten heranziehen. 80 Prozent aller Befragten ist dieser Umstand (auf Nachfrage) bekannt. Deutlich weniger informiert als der Durchschnitt aller Befragten sind in dieser Frage die unter 30-Jährigen (61 Prozent).

Beschäftigen Sie sich mit dem Thema Pflege?

33 Prozent der befragten Bundesbürger geben an, sich schon häufig mit dem Thema der finanziellen Pflegeabsicherung bei Krankheit oder im Alter beschäftigt zu haben. 41 Prozent haben das bislang zumindest hin und wieder getan. 25 Prozent, bei den unter 30-jährigen sogar 47 Prozent, haben sich bisher noch gar nicht mit dem Thema beschäftigt. Die aktuelle Gesetzeslage ist fast der Hälfte der Befragten bekannt. Das zum 1.1.2017 in Kraft tretende Pflegestärkungsgesetz II (fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen) war 46 Prozent der Befragten bekannt, 54 Prozent dagegen nicht.

Fazit

„Den Deutschen ist das finanzielle Risiko, ein Pflegefall zu werden und dann keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung zu haben, durchaus bewusst“, resumiert Michael Kurtenbach, der Vorstandsvorsitzende der Gothaer Krankenversicherung. „Trotzdem schließen nur verhältnismäßig wenige Personen eine private Pflegezusatzversicherung ab. Hier werden wir weiter Aufklärung leisten müssen.“

Die Befragung wurde im April 2016 vom Marktforschungsinstitut forsa im Auftrag der Gothaer Versicherung durchgeführt. Befragt wurden 1003 Personen.

Bild: © dbunn / fotolia.com

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