Die BU jetzt auf Krankenschein
Mit einem neuen Leistungsbaustein der Berufsunfähigkeits-Police „BU Protect“ sorgt derzeit die Bayerische für Furore: Das mehrfach ausgezeichnete Produkt leistet die volle vereinbarte BU-Rente nun auch bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, also quasi „auf Krankenschein“. Das neue Leistungselement wurde auf mehrfachen Wunsch eines Expertengremiums aus Versicherungsvermittlern integriert, das auch schon den bisherigen Entstehungsprozess der BU Protect unterstützt hatte.
„Berater-BU“ mit Bestnoten
„Von Beratern für Kunden“ lautet das Produktkonzept, bei dem über 100 im Bereich der Risikovorsorge spezialisierte Makler der Bayerischen seit 2014 mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die im Hause des Versicherers auch „Berater-BU“ genannte Police wird nicht nur intern als besonders leistungsfähiges Produkt bewertet: Auch diverse unabhängige Analysehäuser wie Morgen & Morgen, Franke & Bornberg oder Softfair vergaben Bestnoten.
Nur marginale Mehrkosten
Für die neu integrierte AU-Absicherung wurden die bisherigen Produktvarianten Smart, Komfort und Prestige um die Option Komfort plus erweitert. Diese sowie der Tarif Prestige enthalten künftig die Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit.
Das bedeutet im Klartext: Ist der Versicherte mindestens sechs Monate ununterbrochen krankgeschrieben, zahlt die Bayerische rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung eine Arbeitsunfähigkeits-Leistung in Höhe der vollen versicherten Berufsunfähigkeits-Rente, und das für bis zu 18 Monate, erläutert Peter Sarfi, der im Team der Bayerischen die Entwicklung der BU Protect von Beginn an mit begleitet hat. Für Versicherte bedeutet der höherwertige Tarif nur marginale Zusatzaufwendungen: Rund 11 Prozent mehr kostet etwa die Variante Komfort plus gegenüber der Version Komfort.
Von der AU zur BU
Ein „sanfter“ Übergang von einer temporären in eine mögliche andauernde Berufsunfähigkeit ist dabei ebenfalls gewährleistet: „Tritt eine dauerhafte Berufsunfähigkeit ein, muss der Versicherte einen Antrag auf BU stellen und alle relevanten medizinischen Nachweise, Befunde et cetera einreichen. Dies prüft dann unsere Leistungsabteilung und der Kunde erhält gegebenenfalls eine rückwirkende Anerkennung der Berufsunfähigkeit“, hatte unlängst Martin Gräfer, Vertriebsvorstand der Bayerischen, in einem Interview des Fachmagazins Pfefferminzia klargestellt.
Weitere Informationen zur BU Protect finden Vermittler im Beraterportal der Bayerischen unter https://goo.gl/0bPVUg und natürlich bei den Maklerbetreuern der Bayerischen. Interessierte Verbraucher informieren sich unter https://goo.gl/oEZWBX.
Bild: © psdesign1 / fotolia.com
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