Einheitliche Berechnungsmethodik für Effektivkosten
Bis Ende März wird es eine einheitliche Berechnungsmethodik für die Effektivkosten von Altersvorsorgeverträgen geben. Das erklärte Dr. Melissa Cigdem Ruby, Geschäftsführerin der Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA gGmbH) gegenüber dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA).
Die Informationsstelle, die für die Chancen-Risiko-Klassifizierung von Riester- und Rürup-Verträgen zuständig ist, war vom Bundesministerium der Finanzen auch mit der Entwicklung eines Berechnungsverfahrens für die Effektivkosten beauftragt worden. Bislang herrscht bei der Ermittlung der Effektivkosten ein heilloses Durcheinander, wie im vergangenen Jahr eine Studie des DIA zu den Auswirkungen des Lebensversicherungs-Reformgesetzes ergeben hatte. „Das Gesetz schreibt zwar seit dem 1. Januar 2015 den Ausweis der Effektivkosten vor, der Gesetzgeber hatte es jedoch versäumt, dafür einheitliche Vorgaben zu liefern. So rechnet bislang jeder, wie er will“, erklärt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.
Dr. Melissa Cigdem Ruby, Geschäftsführerin der Produktinformationsstelle Altersvorsorge gemeinnützige GmbH (PIA gGmbH)Aus diesem Grund begann die erst im Oktober vergangenen Jahres gegründete Produktinformationsstelle Altersvorsorge recht schnell mit der Erarbeitung einer einheitlichen Methodik und brachte bereits kurz nach ihrer Gründung in einem ersten Workshop Vertreter verschiedener Interessengruppen zusammen, erklärte Dr. Cigdem Ruby in einem Gespräch mit dem DIA. Zügig soll es auch bei der Klassifizierung der staatlich geförderten Altersvorsorge vorangehen. Die PIA hat allen Unternehmen, die ihre Anträge bis zum Ende des vergangenen Jahres eingereicht haben, zugesichert, dass bis Ende Juli 2016 die Einstufung in eine der fünf Chancen-Risiko-Klassen erfolgt.
Klaus Morgenstern, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA)„Leider umfasst der gesetzliche Auftrag der Produktinformationsstelle nur die geförderten Altersvorsorgeverträge. Tarife aus der dritten Altersvorsorgeschicht darf PIA nicht klassifizieren. Daher werden künftig verschiedene Methoden der Chancen-Risiko-Klassifizierung angewandt“, fügt Morgenstern hinzu. Mit der Brancheninitiative Volatium gibt es bereits ein ähnliches Verfahren, das freiwillig von einigen Versicherern genutzt wird, um die Transparenz in der Altersvorsorge zu verbessern.
Bild: (1) © alphaspirit / fotolia.com, (2 & 3) © DIA
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