Haftpflicht-Risiko: Urlauber auf der Gästecouch

Veröffentlichung: 22.12.2015, 14:12 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Vor allem bei Städtetrips sind günstige Privatunterkünfte eine echte Alternative zum teuren Hotelzimmer in der City. Per App oder Internetportal sind die begehrten Übernachtungsmöglichkeiten schnell gefunden. Wer andererseits ein wenig Platz in der eigenen Wohnung übrig hat, kann als Gastgeber ein paar Euro dazuverdienen. Es gibt aber auch eine Kehrseite der Medaille.

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So funktionieren Airbnb und Couchsurfing

Airbnb steht für „Air bed and breakfast“, also Luftmatratze und Frühstück. Die Internetplattform versteht sich als Community-Marktplatz, der Kurzzeit-Wohnraum-Suchende mit ihren Gastgebern zusammenbringen soll. Gastgeber und Urlauber müssen sich auf dem Portal registrieren und ein Profil hinterlegen. Das Konzept boomt: Airbnb ist eines der erfolgreichsten Start-ups der vergangenen Jahre. Auch beim Couchsurfing dreht sich alles um die Vermittlung von nichtkommerziellen Unterkünften. Allerdings ist Couchsurfing offiziell kostenlos.

Warum die Preise so niedrig sind

Bei Airbnb liegt der Fokus darauf, günstige Hotelalternativen zu finden oder umgekehrt durch die Kurzzeit-Untervermietung die Haushaltskasse etwas aufzubessern. Da die Mietangebote von Ausziehcouches bis zum Luxus-Appartement alles umfassen, können die unterschiedlichen Angebote stark im Preis variieren. Dabei kann es leider auch passieren, dass ein minderwertiges Objekt viel zu teuer angeboten wird. Ein Bewertungssystem soll dabei helfen, dass Mieter nicht übervorteilt werden. Nach dem Aufenthalt können die Nutzer detailliert bewerten, wie ihnen die Unterkunft gefallen hat. Auch der Gastgeber kann das Verhalten seiner Besucher beurteilen.

Couchsurfing ist wie gesagt offiziell kostenlos. Doch ob nicht trotzdem hier und da etwas Geld den Besitzer wechselt, kontrolliert bisher weder Couchsurfing noch das Finanzamt. Warum die privaten Unterkünfte preiswerter zu haben sind als Hotelzimmer, liegt auf der Hand. Der Fiskus kassiert in der Regel nicht mit. Ein weiterer Grund: Hotels haben hohe Sicherheitsstandards; das sind besondere Bauvorschriften wie zum Beispiel für Fluchtwege und Notausgänge, geschultes Personal, Brandschutzmaßnahmen und Hygienevorschriften. Quartieren sich Urlauber stattdessen in privaten Unterbringungen ein, fehlt all das. Sie wohnen auf eigene Gefahr!

Wo liegt das Risiko für Gastgeber?

Auch der Gastgeber geht ein gewisses Risiko ein. Eine Frau aus San Francisco erkannte ihr Apartment nicht wieder, als sie kürzlich nach einer einwöchigen Geschäftsreise zurückkehrte: Die Kurzzeit-Mieter hatten ihre gesamte Wohnung verwüstet, die Möbel zertrümmert und sämtliche Wertsachen mitgehen lassen – auch den Schmuck der Großmutter. Doch auch eine gute Hausratversicherung gilt nicht unbedingt für Untermieter. ARAG Experten empfehlen daher einen eingehenden Check der eigenen Hausratversicherung, bevor man einzelne Zimmer oder die ganze Wohnung Urlaubern überlässt. Die Portale Airbnb, Wimdu und 9flats stehen den Gastgebern inzwischen ebenfalls zur Seite: So erstattet Airbnb Privatanbietern über die kostenlose Gastgeber-Garantie Schäden am Eigentum – auch dem des Vermieters – bis zu 800.000 Euro. 9flats und Wimdu bieten Versicherungen, die Schäden bis zu 500.000 Euro abdecken. In jedem Fall empfiehlt es sich, vorab eine Inventar-Liste zu erstellen, die alle Wertgegenstände dokumentiert.

Bild: © www.isselee.com / fotolia.com

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