Unabhängige Patientenberatung - jetzt abhängig?

Veröffentlichung: 22.09.2015, 07:09 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Am Montag hat das Bundesministerium für Gesundheit den neuen Träger für die Unabhängige Patientenberatung vorgestellt - ein Organ, das Patienteninteressen gegenüber Ärzten, Krankenkassen und anderen Organen vertreteten soll. Die Neuvergabe geht an Sanvartis; darüber entsteht nun erbitterter Streit.

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Die Neuvergabe der UPD-Fördermittel war notwendig, weil die gesetzlichen Vorgaben immer nur eine zeitlich befristete Vergabe dieser Mittel erlauben und die zurzeit noch laufende Förderphase Ende dieses Jahres ausläuft. Im Zuge einer gesetzlichen Neuregelung im Rahmen des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes vom Juli 2014 hat der Gesetzgeber die UPD-Fördermittel von 5,2 auf 9 Millionen Euro jährlich erhöht und die Laufzeit von fünf auf sieben Jahre verlängert, um vor allem eine bessere telefonische Erreichbarkeit zu erzielen. Die PKV beteiligt sich an der Finanzierung der UPD mit jährlich 630.000 Euro und übernimmt u. a. die Kosten für die Finanzierung von Dolmetschern

"Wir sind überzeugt, dass wir mit dem Angebot der Sanvartis GmbH das im Interesse der Patienten und Verbraucher beste und innovativste Angebot ausgewählt haben“, betont Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Das bezweifeln zwei Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats, der die UPD begleitet, und traten laut Medienberichten mit sofortiger Wirkung zurück. Sie haben große Bedenken, da das kommerzielle Call-Center Sanvartis bisher sowohl für Pharmaunternehmen als auch Krankenkassen tätig war.

Neben den gesundheitspolitischen Sprechern der Grünen und der Linken bemängelt auch der paritätische Wohlfahrtsverband die Vergabe: „Wir bedauern, dass durch dieses Ausschreibungsverfahren bewährte Strukturen zerschlagen werden und viel Kompetenz verloren geht. In verschiedenen Bereichen ist das marktwirtschaftliche Instrument der Ausschreibung grundsätzlich zu hinterfragen. Ohne dies Sanvartis unterstellen zu wollen, wäre es zudem nicht das erste Mal, dass ein Ausschreibungsgewinner die versprochene Leistung schuldig bleibt und man am Ende vor einem Scherbenhaufen steht“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Bild: © morganka / fotolia.com

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