Schwintowski-Studie: VSH punktet mit All-Risk-Deckung
Welchen Versicherungsschutz brauchen Versicherungsvermittler und wie sehen die Marktangebote dazu aus? Dieser Frage geht eine neue Studie von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski nach und hat dafür die gängigen VSH-Deckungskonzepte für Versicherungsmakler unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Nahezu alle Anbieter erfüllen die gesetzlichen Anforderungen – doch nur ein Konzept sticht besonders hervor.
Der auf Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen spezialisierte Versicherer CGPA Europe wurde in der aktuellen Untersuchung von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski mit Bestnoten für seinen Tarif All Risk Cover ausgezeichnet. Die repräsentative Studie „VSH-Deckungskonzept: Worauf Versicherungsmakler achten sollten“ analysierte, welche marktüblichen Konzepte die Anforderungen des § 12 VersVermV erfüllen und ob sie über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen.
Schwintowski stellt klar: „Mit einer All-Risk-Deckung sind Konzepte gemeint, die umfassenden Versicherungsschutz für den Fall bieten, dass Makler für Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden. Der entscheidende Unterschied zur klassischen Deckung besteht darin, dass bei All-Risk der Versicherer beweisen muss, dass ein Schaden nicht aus der Maklertätigkeit resultiert.“ Damit verschiebt sich die Beweislast zugunsten der Versicherten – ein wesentlicher Vorteil für Makler.
Die Studie zeigt, dass nahezu alle untersuchten Tarife die gesetzlichen Mindestvorgaben erfüllen und viele sogar zusätzlichen Schutz gewähren. Unterschiede ergeben sich jedoch im Detail – etwa beim Geltungsbereich, bei Leistungserweiterungen oder bei Kündigungsrechten im Schadensfall. Besonders hervorgehoben wird der All-Risk-Tarif von CGPA Europe, der in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Michaelis entwickelt wurde. Er bietet eine Allgefahrendeckung mit Best-Leistungsgarantie und gilt damit als einzigartig am deutschen Markt.
Christian Henseler, Geschäftsführer der CGPA Europe Underwriting GmbH, sieht sich durch das Ergebnis bestätigt: „Mit der All Risk Deckung, die wir gemeinsam mit Rechtsanwalt Michaelis entwickelt haben, und den damit verbundenen Serviceleistungen bieten wir Versicherungsmaklern ein Gesamtpaket, das einzigartig ist. Wir sind dankbar, dass dies nun auch von renommierter und neutraler Stelle gewürdigt wird.“
Die Untersuchung verdeutlicht zudem, dass die Haftungssituation von Maklern komplex bleibt: Sie haften für leicht fahrlässige Beratungs- und Informationspflichtverletzungen, auch über die Vertragslaufzeit hinaus. Entsprechend wichtig ist eine verlässliche und umfassende Absicherung.
Der expertenReport 10/25 wird die Ergebnisse der Schwintowski-Studie ausführlich aufbereiten und detailliert aufzeigen, worauf Makler bei der Auswahl ihrer VSH-Deckung achten sollten.
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