HanseMerkur erneuert Reiseschutz-Tarife ab Dezember 2024
Mit überarbeiteten Leistungen und einer vereinfachten Tarifstruktur bietet die HanseMerkur ab dem 10. Dezember 2024 neue Optionen für ihren Reiseschutz an. Die Anpassungen umfassen unter anderem erweiterte versicherte Ereignisse, höhere Entschädigungsgrenzen und eine kundenfreundlichere Struktur.
Die HanseMerkur hat den Reiseschutz in verschiedenen Bereichen erweitert: In der Reise-Rücktrittsversicherung sind künftig zusätzliche Ereignisse wie die Aufnahme eines Kindes in die Pflege oder ein abgelehntes Visum abgesichert. Auch bei einem Feuer am Urlaubsort greift ab sofort die Reiseabbruch-Versicherung. Für teure elektronische Geräte wie Smartphones oder Tablets wurde die Entschädigungsgrenze in der Reisegepäck-Versicherung auf 750 Euro erhöht. Reisende können nun außerdem Abschlüsse für Reisepreise bis zu 20.000 Euro standardmäßig vornehmen.
Neuerungen bei Selbstbehalt und Familienversicherung
In der Reise-Rücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung entfällt künftig der Mindestbetrag von 25 Euro beim Selbstbehalt in der Einmalversicherung. Zudem wurde die Altersgrenze für mitversicherte Kinder in Familienpolicen auf 25 Jahre angehoben.
Vereinfachte Tarifstruktur
Die neuen Tarife sollen durch eine klarere Struktur überzeugen: So werden Flug- und Schiffsreisen nicht mehr unterschiedlich berechnet, und die Namensgebung wurde an die Jahrespakete angepasst. Beispiele hierfür sind der „Reiseschutz Platin“ (ehemals „5-Sterne-Premium-Schutz“) und der „Reiseschutz Gold“ (ehemals „4-Sterne-Komfort-Schutz“). Auch die Bezeichnung „Urlaubsgarantie“ wurde durch das präzisere „Reiseabbruch-Versicherung“ ersetzt.
Die neuen Tarife sind ab Mitte Dezember 2024 buchbar.
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