Solaranlage: Wenn die Lichtreflexion zum Streitpunkt wird

Das Zusammenleben zwischen Nachbarn ist manchmal nicht einfach. Immer wieder werden vor Gericht Beeinträchtigungen des Eigentums durch Lärmbelästigung, Pflanzenbewuchs oder ähnliche Einwirkungen geltend gemacht. Das Gericht hat in einem solchen Fall festzustellen, ob überhaupt eine Beeinträchtigung – verursacht durch die Nachbarn – vorliegt, und ob diese wesentlich ist, so dass die klagende Partei deren Unterlassung oder Beseitigung verlangen kann.

(PDF)
House with installed solar panels on roof. Alternative energy soHouse with installed solar panels on roof. Alternative energy soNew Africa – stock.adobe.com

Ein Grundstückseigentümer kann nur dann gegen störende Lichtreflexionen einer Solaranlage auf dem Dach des Nachbarn vorgehen, wenn er dadurch „wesentlich“ beeinträchtigt ist. Dieses Urteil fällt das Oberlandesgericht Braunschweig und stellte dabei auf das Empfinden eines „verständigen Durchschnittsmenschen“ ab.

Zum Sachverhalt: Auf dem Hausdach der Beklagten sind in Richtung des Wohnhauses der klagenden Partei unter anderem Paneele einer Photovoltaikanlage montiert. Die klagende Partei behauptete, durch die Reflexion der Sonneneinstrahlung auf die Paneele in Teilen ihres Hauses in unzumutbarer Weise geblendet zu werden. Es gebe technische Normen und Regelwerke, die vorgeben würden, wie Lichtemissionen- und Immissionen zu bewerten wären und welche Grenzwerte dafür bestünden. Diese seien im vorliegenden Fall überschritten. Der Antrag, die Reflexionen zu beseitigen, hatte das Landgericht Göttingen erstinstanzlich nach Einholung eines Sachverständigengutachtens abgewiesen.

Erfolglose Berufung

Wie bereits das Landgericht urteilte der 8. Zivilsenat, dass für Reflexionen durch Sonneneinstrahlung keine durch Gesetze oder Richtlinien festgelegten Richtwerte existierten. Auch der Hinweis der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI), dass eine erhebliche Belästigung vorliegen könne, wenn die Lichteinwirkung mindestens 30 Minuten am Tag oder 30 Stunden pro Kalenderjahr betrage, beträfe andere Konstellationen und sei nicht verbindlich, könne aber als Entscheidungshilfe herangezogen werden.

Zwar sei das Eigentum der klagenden Partei durch die Reflexionen grundsätzlich beeinträchtigt, so der 8. Zivilsenat. Doch diese Beeinträchtigung ist nicht wesentlich. Maßstab für die Frage, ob eine Beeinträchtigung noch unwesentlich oder bereits wesentlich ist, sei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, das Empfinden eines „verständigen Durchschnittsmenschen“. Das bedeutet im konkreten Fall, des „Durchschnittsbenutzers“ des beeinträchtigten Grundstücks. Seien die Reflexionen – wie im entschiedenen Fall – an nur 60 Tagen und für weniger als 20 Stunden pro Jahr wahrnehmbar, liege jedenfalls keine wesentliche Beeinträchtigung vor (Az.: 8 U 166/21).

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Balkonkraftwerk-659281830-DP-snapshotfreddyBalkonkraftwerk-659281830-DP-snapshotfreddyBalkonkraftwerk-659281830-DP-snapshotfreddy
Erneuerbare Energien

Balkonkraftwerk in drei Minuten online versichern

"SOLARPROTECT bietet Privat- und Gewerbekunden einen sofortigen Versicherungsschutz für Photovoltaik-Anlagen, inklusive Balkonkraftwerken und anderen Steckersolaranlagen. Die Allgefahrendeckung greift bereits am Tag nach Abschluss der Versicherung.

Anzugtraeger-Solarpanele-435030773-AS-nikomsolftwaerAnzugtraeger-Solarpanele-435030773-AS-nikomsolftwaernikomsolftwaer – stock.adobe.comAnzugtraeger-Solarpanele-435030773-AS-nikomsolftwaernikomsolftwaer – stock.adobe.com
Erneuerbare Energien

Neue GEV-Hausrattarife sichern Balkonkraftwerke ab

Die GEV bietet in ihrer neuen Hausratversicherung Protect+ einen umfassenden Schutz für Balkonkraftwerke bis 2 kWp an. Standardmäßig sind die Anlagen gegen Grundgefahren wie Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasserschäden und Diebstahl abgesichert.

Rooftop Solar PV SystemRooftop Solar PV Systemwichientep – stock.adobe.comRooftop Solar PV Systemwichientep – stock.adobe.com
Erneuerbare Energien

Energiewende: TÜV SÜD & Zurich starten Photovoltaik-Kooperation

TÜV SÜD und die Zurich Gruppe Deutschland wollen die Energiewende bei Industrie, Mittelstand und Gewerbe voranzubringen. Zurich Kunden können über die Zurich Resilience Solutions eine neutrale Überprüfung ihrer Anlagen durch Sachverständige des TÜV SÜD durchführen lassen.

Balkon-Fotovoltaikanlage-633354478-DP-SerdynskaBalkon-Fotovoltaikanlage-633354478-DP-SerdynskaBalkon-Fotovoltaikanlage-633354478-DP-Serdynska
Erneuerbare Energien

DEVK erweitert Schutz für Balkonkraftwerke

Laut Statista waren 2023 bereits über 300.000 Mini-Solaranlagen bundesweit in Betrieb – Tendenz steigend. Und mittlerweile gibt es sie in Baumärkten zu kaufen, online oder beim Discounter. Die DEVK versichert Balkonkraftwerke jetzt bis 800 Watt kostenlos über die Hausratversicherung.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.