Lebensmittelbranche: Wenn Produkthaftung zum Problem wird
Vor wenigen Wochen machte Ferrero mit seiner Mega-Rückrufaktion für Kinderprodukte Schlagzeilen: Verdacht auf Salmonellen. Nach Angaben der EU-Behörde ECDC hing dies möglicherweise mit der Verarbeitung von Buttermilch im betroffenen Werk in Belgien zusammen. Der Hersteller startete nach Bekanntwerden des Verdachts vorsorglich den Rückruf betroffener Produktchargen in Deutschland.
Verunreinigte Rohstoffe und infolgedessen mängelbehaftete Produkte sind ein Risiko, das in der Lebensmittelbranche und auch der Gastronomie leider immer wieder vorkommt. Ungewissheit bei den Lieferketten und ein drohender Rohstoffmangel durch die geopolitische Großwetterlage verschärfen die Situation der Branche zudem. Entstehen aus Haftpflicht- und Schadenersatzansprüchen hohe wirtschaftliche Schäden, ist meist auch ein imaginärer Imageverlust die Folge.
Fehleinschätzung „Das trifft nur die Großen“
Unternehmen, die Lebensmittel produzieren, geben dem Kunden hinsichtlich der jeweiligen Produktqualität ein Versprechen ab. Dieses Qualitätsversprechen kann aber auch nur dann eingehalten werden, wenn eine einwandfreie Zulieferung des Materials sowie die reibungslose Verarbeitung und Lieferung gewährleistet werden kann. Dieser Sachverhalt gilt für alle gleichermaßen: industrielle Hersteller oder auch kleinere Betriebe, wie zum Beispiel eine Bäckerei, die ihre Backwaren noch größtenteils mit der Hand fertigt.
Die Ursachen für eine Lebensmittelkontamination können sehr unterschiedlich sein. Nicht immer geschieht die Verunreinigung vorsätzlich, zum Beispiel durch eine versuchte Erpressung. Auch versehentlich passierte Produktverunreinigungen und der sogenannte „Verderbschaden“ können den Betrieben große Probleme bereiten. Diese Fehler zählen mittlerweile zu den alltäglichen Risiken in der Produktion, der Logistik sowie im Vertrieb. Wenn etwas gehörig schiefläuft, können existenzielle Probleme die Folge sein.
Insofern gilt es bei der Analyse für eine Betriebshaftpflichtversicherung, den weitreichenden Produktions- und Vertriebsprozess sehr genau unter die Lupe zu nehmen. Und für den Fall, dass zusätzlich ein eigener Lieferservice betrieben wird – in den zurückliegenden zwei Jahren war dieses Angebot für viele Gastronomiebetriebe überlebenswichtig –, sollte unbedingt eine ergänzende Transportversicherung berücksichtigt werden.
Die Betriebshaftpflichtversicherung mit den jeweiligen Ergänzungsmodulen zähle für alle und für systemrelevante Unternehmen im Besonderen mit zum wichtigsten Unternehmensschutz, erklärt Wolfang Riecke, Vorstand der SHB Versicherungen. Mit jahrzehntelangem Know-how biete die SBH Versicherungen ihren Vertriebspartnern den umfassenden Service, der für eine risikoadäquate Beratung wichtig sei. Er lädt ein:
Ich kann nur sagen: Sprechen Sie unseren Maklerservice einfach an. Wir unterstützen gerne.
Wenn Produkthaftung zum Problem wird
Ein weiteres sehr risikobehaftetes Thema kann, auch hier mit Blick auf das Gastrogewerbe, die Produkthaftung sein. Der Unternehmer, zum Beispiel ein Restaurantbetreiber oder Besitzer eines Schnellimbisses, haftet für sämtliche Speisen und Getränke sowie andere Gegenstände, die von ihm produziert und angeboten werden.
Beachtet werden muss, dass Betriebe in bestimmten Konstellationen auch als „Quasi-Hersteller“ angesehen werden können. Selbst wenn die Produkthaftung im Normalfall den tatsächlichen Hersteller betrifft, kann diese unter Umständen auch auf jenen „Quasi-Hersteller“ übergehen. Das gilt etwa dann, wenn auf dem jeweiligen Produkt der ursprüngliche Hersteller nicht mehr zu erkennen ist.
Ein Beispiel: Das Kaffeehaus „Bohne & mehr“ greift auf einen Lohnröster zurück und das Label verweist nur auf das eigene Geschäft. Das gilt auch für alle weiteren Produkte, die ausschließlich mit dem Label des Kaffeehauses versehen sind. Ähnliches gilt zudem für Händler: Wurden Produkte eingekauft und der Hersteller kann dazu nicht mehr ermittelt werden, geht die Haftung auf den Händler über.
Zu prüfen wäre jedenfalls, inwieweit ein nachweislich für den menschlichen Verzehr ungeeignetes Produkt im jeweiligen Deckungsumfang enthalten sein kann. Details wie diese verdeutlichen den großen Beratungs- und Absicherungsbedarf in der Nahrungsmittel- und Genussmittelbranche. Die Multi-Riskpolice SBS TOP-POLICE besteht aus folgenden Leistungskomponenten:
- Inhaltsversicherung
- Ertragsausfallversicherung
- Glasbruchversicherung
- Transportversicherung/Autoinhaltsversicherung
- Betriebsschließungsversicherung (30 Tage) für Schließungsschaden mit einer Tageshöchstentschädigung von 75 Prozent von Geschäftskosten + Gewinn, Warenschäden
- Betriebs-Haftpflichtversicherung (BHV)
- Elektronikversicherung (optional)
- Maschinenversicherung (optional)
Der Versicherungsumfang basiert auf einer Höchstentschädigung von fünf Millionen Euro für Schäden an der Sachsubstanz und bei Ertragsausfall. Kosten werden ohne Begrenzung erstattet. Leistungen bei Regiekosten sowie bei grober Fahrlässigkeit sind im Deckungskonzept inbegriffen. Auch Mehrkosten durch behördliche Auflagen sowie durch Technologievorsprung werden berücksichtigt. Enthalten ist zudem auch ein Unterversicherungsverzicht.
Zuverlässigkeit: Das A und O
1921 entstand die SHB aus dem Zusammenschluss mehrerer kleiner Bäckereibetriebe zu einer Glasschaden-Hilfskasse auf Basis des genossenschaftlichen Grundgedankens. Seit ihrer Gründung hat sich die SHB konsequent weiterentwickelt und setzt auf ein sehr hohes Servicelevel im Bereich der Leistungsfallabwicklung. Wolfgang Riecke, Vorstand der SHB Versicherungen, beschreibt das Qualitätsversprechen, für das sein Haus als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit steht:
Nur wenn sich Qualität im Schadenmanagement und eine ausgezeichnete Produktqualität im Gleichklang befinden, entsteht ein absolutes Leistungsversprechen.
SBS TOP-POLICE / Leistungsauszug Betriebs-Haftpflichtversicherung (BHV)
- Sach-/Personen-Vermögensschäden 20 / 15 / 5 Millionen Euro
- Privathaftpflichtversicherung (Sach-/Personen-/ Vermögensschäden) 20 / 15 / 1 Millionen Euro
- Mietsachschäden an Geschäftsräumen bis Deckungssumme
- Mietsachschäden an beweglichen Sachen 100.000 Euro
- Be-/Entladeschäden inklusive fremder Ladung (ohne Ladung)
- Tätigkeitsschäden bis Deckungssumme Internetrisiken 100.000 Euro (Selbstbeteiligung 500 Euro) Verletzung von Datenschutzgesetzen 50.000 Euro / 100.000 Euro
- Veranstaltungen auf dem Betriebsgrundstück (zum Beispiel Feiern, Besichtigungen)
- Ansprüche wegen Vermögensschäden aus versehentlicher Alarmauslösung
- Abhandenkommen von Schlüsseln 50.000 Euro (inklusive Codekarten und Transpondern)
- Erweiterte Produkt-Haftpflicht für Handel mit Erzeugnissen Dritter (Lieferung mangelhafter Verbrauchsgüter (EuGH-Urteil)) 300.000 Euro
- Ansprüche wegen Benachteiligung (AGG) maximal 150.000 Euro
- Schäden der Ver- und Mitversicherungsnehmer untereinander
- Übergreifende Feuerschäden
- Gewässerschadenhaftpflicht für Heizöltanks 30.000 l je Betriebsstelle und Thermoöltanks 10.000 l je Betriebsstelle
- Gewässerschaden Öl und Fettabscheider
- Umweltschadenversicherung optional (Aufpreis)