Assekurata bewertet erstmals bKV-Budgettarife der SDK
Assekurata hat ihr Verfahren zur Tarifanalyse von privaten Krankenversicherungen um den Bereich Budgettarife in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) erweitert. Hierbei nahmen die Kölner Analysten den neuen ambulanten Budgettarif sowie den Zahnbudgettarif für Arbeitnehmer der Süddeutsche Krankenversicherung a. G. unter die Lupe.
Darüber hinaus untersuchte Assekurata die herkömmlichen bKV-Zusatztarife der SDK im Bereich Zahn und stationärer Versorgung. Bei der Bewertung von Budgettarifen legt Assekurata einen starken Fokus darauf, dass die Versicherten in Kombination mit der Grundversorgung (PKV, GKV) über einen umfassenden Versicherungsschutz verfügen.
Hierbei müssen alle medizinisch sinnvollen ambulanten beziehungsweise zahnärztlichen Maßnahmen grundsätzlich versichert sein. Assekurata-Geschäftsführer Dr. Reiner Will erklärt:
„Uns ist es wichtig, ein sehr anspruchsvolles Bewertungsniveau sicherzustellen, welches dem Kunden ein hohes Maß an Sicherheit gibt. Den Unternehmen bietet ein definierter Kriterienkatalog mit einem festen Punkteschema Bewertungssicherheit und -stetigkeit.“
Jeweils neun Leistungsbereiche bei der Tarifanalyse
In der ambulanten Zusatzversicherung wird die Tarifqualität anhand folgender neun Leistungsbereiche gemessen:
- Arzneimittel
- Heilmittel
- Vorsorge
- Schutzimpfungen
- sonstige Hilfsmittel
- Sehhilfen
- Naturmedizin
- refraktive Chirugie
- sonstige Leistungen
Die Qualität von Zahnzusatzversicherungen ermitteln die Kölner Analysten hingegen anhand der Leistungsbereiche:
- Zahnersatz
- Inlays/plastische Füllungen
- Implantatversorgung
- Verblendungen
- Zahnbehandlung
- Funktionsanalyse und -therapie
- Kieferorthopädie
- sonstige Leistungen
Einheitliche Anforderungen an Grundleistungen und K.-o.-Kriterien stellen dabei ein anspruchsvolles Bewertungsniveau sicher und schützen Verbraucher vor Mogelpackungen.
Aus Transparenzgründen gegenüber den Versicherten und den abschließenden Arbeitgebern sollten Budgettarife nach Auffassung von Assekurata keine versteckten Leistungsbegrenzungen wie Zahnstaffeln oder Ähnliches enthalten.
Dementsprechend sollte ausschließlich das vereinbarte Budget als Limit für den Erstattungsanspruch an den privaten Krankenversicherer gelten. Ausnahmen lässt Assekurata nur bei zahnprophylaktischen Maßnahmen, Sehhilfen und Naturmedizin zu. Hier kann eine relative Abhängigkeit vom Gesamtbudget bestehen.
bKV-spezifische Analyse untersucht auch Kalkulationsgrundlagen
In der Untersuchung zur bKV hat Assekurata seine bewährte Tarifanalysenmethodik um eine Prüfung der vertraglichen Rahmenkriterien erweitert. Hierzu zählen unter anderem der Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht und auf Wartezeiten sowie bei Unternehmen ab 50 Mitarbeitern der Einschluss sämtlicher laufender Behandlungen in den Versicherungsschutz.
Weitere wichtige Aspekte wie Fortsetzungsmöglichkeiten der Verträge und Regelungen zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes in entgeltfreien Zeiten fließen ebenfalls in die Bewertung ein. Die SDK erfüllt alle von Assekurata gestellten Anforderungen.
Zusätzlich zur werden Versicherungsbedingungen durchleuchtet
Assekurata im Rahmen der Tarifanalyse die Sicherheiten in den Rechnungsgrundlagen eines Tarifs. Dazu gehören zum Beispiel die Höhe des Sicherheitszuschlages und des Rechnungszinses, die kalkulierten Kopfschäden, die Sterbe- und Stornowahrscheinlichkeiten sowie die eingerechneten Kosten.
Bei Tarifen, die nach Art der Schadenversicherung und demnach ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert sind, entfallen die Ausscheidewahrscheinlichkeiten und der Rechnungszins. Erfüllt ein Tarif die von Assekurata festgelegten Anforderungen einer sicheren Kalkulation insgesamt nicht, erhält der Tarif auch keine Besiegelung.
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