Noch immer sind viele Arbeitnehmer wegen der Corona-Pandemie im Home Office. Aber was ist, wenn der Chef glaubt, dass seine Mitarbeiter daheim weniger arbeiten? Hat er das Recht, sie zu kontrollieren oder darf er sogar einen Hausbesuch abstatten? Die ARAG-Experten erklären, was erlaubt ist und was nicht.
Zudem gehen sie darauf ein, was sich in Bezug auf das Home Office steuerlich bald ändern könnte.
Ob per Videokamera, Smartphone-Ortung oder GPS-Sender am Dienstfahrzeug des Mitarbeiters – die Überwachungsmöglichkeiten im digitalen Zeitalter sind vielfältig. Sie sind aber nach Auskunft der ARAG-Experten durch die allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter im Home Office geschützt. Ohne einen auf konkreten Tatsachen gegründeten Verdacht darf ein Arbeitnehmer daher seine Mitarbeiter nicht zu Hause überwachen.
Bei konkretem Verdacht
Dies sieht aber anders aus, wenn es einen konkreten Verdacht gibt, der Angestellte beispielsweise während der Arbeitszeit im Kino gesehen wurde. Hier könnte der Chef überprüfen beziehungsweise überprüfen lassen, ob der Mitarbeiter regelmäßig während der vereinbarten Arbeitszeit das Haus verlässt.
Unangemeldeter Besuch vom Chef
Auch wenn durch entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag der Chef-Besuch festgehalten sein sollte, sind sie im Zweifel nichtig. Denn hier greift der Schutz der eigenen Wohnung. Dieser ist sogar in Artikel 13 im Grundgesetz festgehalten. Leben noch weitere Personen im Haushalt, haben auch sie Hausrecht und können – selbst wenn der Mitarbeiter einverstanden wäre – den Chef an der Wohnungstür abweisen.
Bonus für das Home Office geplant?
Es könnte sein, dass der Staat künftig die Arbeit im Home Office sogar belohnt. Weil viele Arbeitnehmer zu Hause gar kein Büro besitzen, sondern am Ess- oder Küchentisch arbeiten, sind sie steuerlich schlechter gestellt. Denn wenn sie einen separaten Raum hätten, den sie nun fast ausschließlich dienstlich nutzen, würden die Kosten vom Finanzamt berücksichtigt. Dieser Steuernachteil soll mit einer monatlichen Pauschale ausgeglichen werden.
Ein weiterer Nachteil des Home Office sind für Berufspendler die wegfallenden Werbungskosten von 30 Cent pro Kilometer. Je nachdem, wie weit der Arbeitsplatz entfernt ist, kommen hier schnell mehrere hundert Euro im Monat zusammen. Diese Entfernungskilometer können einerseits nicht mehr als Kosten steuerlich geltend gemacht werden und führen andererseits zu einem höheren zu versteuernden Einkommen und unter Umständen zu einer Nachzahlung. Auch hier soll in einem nächsten Schritt steuerlich nachgebessert werden.
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