Ab 1. Juli erhalten uniVersa-Versicherte mit einer Krankentagegeldversicherung alle zwei Jahre das Recht, ihre Absicherung an die allgemeine Einkommensentwicklung anzupassen.
Je nach versichertem Tagegeldsatz kann das Krankentagegeld zwischen fünf und 40 Euro ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeiten aufgestockt werden. Ab 1. Juli besteht dann ein sofortiger Leistungsanspruch auf das erhöhte Krankentagegeld.
Die Beantragung der Erhöhung ist entweder per Aktionscoupon, Telefonprotokoll oder auch online über einen Zugangscode möglich.
Unabhängig davon gibt es bei der uniVersa die Möglichkeit einer besonderen Leistungsanpassung. Damit kann das Krankentagegeld bei Gehaltserhöhungen und Einkommenssteigerungen zusätzlich aufgestockt werden. Innerhalb von zwei Monaten ist dies ab Einkommensänderung ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten möglich.
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