Die Württembergische Versicherung hat eine Versicherung für Elektrokleinstfahrzeuge konzipiert und erläutert die wichtigsten Punkte im Umgang mit den E-Scootern.
Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) mit einer Geschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h benötigen zur Teilnahme am Straßenverkehr nach der künftigen eKFV in Deutschland eine Versicherungsplakette zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung in Form eines Klebekennzeichens.
Pflichtausstattung der akkubetriebenen E-Scooter sind nach der eKFV eine Lenk- oder Haltestange, zwei voneinander unabhängige Bremsen, Scheinwerfer, Schlussleuchte, Rückstrahler und Seitenreflektoren. Zusätzlich sind rutschfeste Standflächen vorgegeben.
Zu kaufen gibt es die Alltagsbegleiter bereits jetzt. Bis sie aber tatsächlich auf der Straße fahren dürfen, sind sie ausschließlich auf Privatgelände erlaubt.
Sobald die eKFV in Kraft tritt und die E-Scooter auf öffentlichen Straßen fahren dürfen, bietet die Württembergische diesen Versicherungsschutz für 29,90 Euro Jahresbeitrag an. Dabei erfolgt die Abrechnung taggenau. Die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung umfassen 100 Millionen Euro Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Je geschädigte Person stehen maximal 15 Millionen Euro (Personenschaden) zur Verfügung.
Fahrzeuge ohne Lenkstange wie E-Skateboards, Hoverboards oder Monowheeler dürfen bislang nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Hierzu ist eine Ausnahmeverordnung in Diskussion, die eine Teilnahme auch dieser E-Fahrzeuge mit Versicherungspflicht regeln soll.
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