Mit einer Antragstellung in jungen Jahren liegen die Chancen für den Abschluss des Versicherungsschutzes ohne Erschwernisse sehr hoch. Aufgrund der vom Versicherer eingeräumten BU-Wechseloption trifft der Versicherungsnehmer mit der Weichenstellung in Richtung einer Grundfähigkeitenversicherung noch keine finale Entscheidung hinsichtlich der Ausgestaltung des Versicherungsschutzes.
So besteht für die versicherte Person die Möglichkeit, innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss einer Berufsausbildung bei Eintritt in das Berufsleben ohne Risikoprüfung in eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln.
Voraussetzungen für die Einlösung der BU-Wechseloption sind eine mindestens 5-jährige Vertragsdauer und ein auf mehr als 24 Monate befristetes oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Der Wechsel aus der Grundfähigkeiten- in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist unter den genannten Voraussetzungen bis einen Tag vor dem 30. Geburtstag der versicherten Person möglich.
Die in dem neuen Vertrag versicherte Berufsunfähigkeitsrente kann in Höhe der bisherigen Grundfähigkeitenrente, maximal jedoch mit 1.000 Euro/Monat gewählt werden. Alle Möglichkeiten, den Versicherungsschutz aus der neuen Berufsunfähigkeitsversicherung mit dynamischen Anpassungen und im Rahmen tariflicher Nachversicherungsoptionen weiter auszubauen, können nach einem Wechsel in die BU-Versicherung genutzt werden.
Für den neuen Tarif ExistenzPlan hat die Bayerische auch das Mindestalter der zu versichernden Person auf das vollendete3. Lebensjahr herabgesetzt. Mit Blick auf die, leider auch bei Kindern und Jugendlichen, zunehmend vertretenen Volkskrankheiten ist die frühzeitige Einrichtung eines qualifizierten Versicherungsschutzes mit stark verkürzten Antragsfragen in jedem Fall zu befürworten. Groß- und Pateneltern, Onkel und Tanten sollten durchaus über eine mögliche Umverteilung der Zuwendungen an Enkelkinder und Schützlinge informiert werden. Es muss ja nicht immer der Schein für Süßes, Kino oder Fast Food sein.
Mit dieser qualifizierten BU-Wechseloption definiert die Bayerische nicht nur ein wichtiges Tarif-, sondern auch ein weiteres Alleinstellungsmerkmal. Von den genannten Wettbewerbern bietet nur die Canada Life eine BU-Wechseloption an, die allerdings Erkrankungen mit dem Erfordernis einer ärztlichen Behandlung und einer mehr als 10-tägigen Dauer in den letzten 36 Monaten vor dem Einlösen der Option vom Versicherungsschutz ausnimmt.
Mit dem Tarif ExistenzPlan hat die Bayerische den Kreis der Anbieter von Grundfähigkeitenversicherungen erweitert und auch die Messlatte für die Tarifqualität höher aufgelegt. Das Tarifkonzept qualifiziert sich durch einige Alleinstellungsmerkmale, aber auch durch ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis als alternatives Vorsorgeinstrument zur Absicherung der Arbeitskraft mit Premiumstandard.
https://www.experten.de/2019/03/08/der-existenzplan-der-bayerischen/
https://www.experten.de/2019/03/11/grundfaehigkeiten-klare-definitionen-gefordert/
https://www.experten.de/2019/03/13/grundfaehigkeiten-mit-weitsicht-absichern/
https://www.experten.de/2019/03/15/tabuthema-pflegebeduerftigkeit/
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