Zu wenig Datenschutzexperten in Unternehmen

Derzeit hat fast jedes dritte Unternehmen in Deutschland nur eine Vollzeitstelle für Mitarbeiter eingeplant, die sich hauptsächlich mit Datenschutz befasst. 59 Prozent haben dafür weniger als eine Vollzeitstelle zur Verfügung, zeigt eine Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

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Nur wenige Unternehmen setzen auf mehr als eine Vollzeitstelle für Datenschutzthemen. 4 Prozent haben bis zwei Vollzeitäquivalente dafür eingeplant, nur 1 Prozent bis drei Vollzeitäquivalente. Vor allem große Betriebe beschäftigen mehrere Datenschutzexperten.

Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit, dazu:

„Mit der Datenschutzgrundverordnung ist der Aufwand für viele Unternehmen enorm gestiegen. Wer qualifiziertes Personal finden konnte, hat dies auch eingestellt. Beim Datenschutz herrscht jedoch deutschlandweit Fachkräftemangel.“

Für viele Kanzleien und Rechtsberater mit Datenschutz-Knowhow sei das vergangene Jahr deshalb sehr arbeitsintensiv gewesen. Bis heute seien viele noch damit beschäftigt, ihre Geschäftsprozesse an die DSGVO-Vorgaben anzupassen.

35 Prozent der Unternehmen ab 500 Mitarbeitern haben dafür bis zu vier Stellen vorgesehen, jedes Vierte (28 Prozent) vier oder mehr Vollzeitarbeitsplätze.

Verordnungen zu E-Privacy und E-Evidence

Für 2019 sind weitere wichtige Entscheidungen für neue Datenschutzregeln geplant: So soll die E-Privacy-Verordnung beschlossen werden. Im Bereich der elektronischen Kommunikation soll sie die DSGVO ergänzen und wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt.

Außerdem verhandelt die EU momentan die sogenannte E-Evidence-Verordnung. Damit soll der Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel erleichtert werden. Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedsstaates könnten demnach von Providern verlangen, kurzfristig elektronische Beweise herauszugeben, auch wenn diese in einem anderen Mitgliedsstaat ansässig sind.

Der Bitkom sieht hier Nachbesserungsbedarf. Susanne Dehmel sagt:

„Private Provider sollten keine Grundrechtsprüfungen vornehmen, ohne dass nationale Behörden miteinbezogen werden.“

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