Ob als Barren, Münze oder Schmuck – Gold ist beliebt wie nie. Das gelb schimmernde Metall gilt zum einen als Inflationsschutz, zum anderen als sichere und krisenfeste Geldanlage. Viele Menschen legen sich Gold ins Depot, wenn an den Märkten große Unsicherheit herrscht. Gold gilt dann als Stabilitätsanker beziehungsweise „sicherer Hafen“. Und in der Tat wurde Gold im Gegensatz zu manchen Währungen in der Vergangenheit nie wertlos.
„Ein wichtiger Grund dafür ist, dass einerseits Gold schon immer, vor allem in Krisenzeiten, als Vermögensanlage und Zahlungsmittel diente und andererseits die Goldreserven begrenzt sind. Zudem löst Gold seit je her eine gewisse Faszination beim Betrachter aus.“, erläutert Wolfgang Schedl, Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZDP). Wächst daher die Nachfrage nach Gold, sei es durch Käufe von Zentralbanken, durch eine erhöhte Nachfrage aus der Wirtschaft oder von privater Seite, steigt in der Regel auch der Preis. So kletterte der Preis des Edelmetalls jüngst erstmals über die Marke von 2.400 US-Dollar. Und das Potenzial scheint noch nicht ausgereizt.
Weil Gold zurzeit immer wertvoller wird, kommen Besitzer von Barren, Münzen und Schmuck ins Grübeln. Ist jetzt ein guter Zeitpunkt zu verkaufen und ordentlich Gewinne zu machen? Gerade Frauen und Männer, die derzeit einen finanziellen Engpass erleben, hoffen so, wieder deutlich liquider zu werden.
Pfandkredit als Alternative zu einem Verkauf
Wird das „Goldstück“ durch Verkauf zu Geld gemacht, ist dieses unwiederbringlich verloren. Doch oftmals möchte man sich eigentlich gar nicht von dem guten Stück trennen, aber es wird dringend Liquidität benötigt. Hier bietet sich der Pfandkredit als Alternative an“, so ZdP-Experte Schedl. Er rät daher dazu, sich vor einem Verkauf auch mit dieser Möglichkeit der Kapitalbeschaffung auseinanderzusetzen, gerade wenn man sich nur kurzfristig finanziell Luft verschaffen will.
„Denn bei einem Pfandkredit bleibt das Gold Eigentum des Verpfänders, da dieses nur als Sicherheit hinterlegt wird“, so Schedl. Und das gilt nicht nur für Gold, sondern für jeden Wertgegenstand, den das Pfandleihhaus als Sicherheit für einen Pfandkredit annimmt. „Während der Goldschmuck oder die Antiquität bei einem Verkauf sofort und unwiederbringlich verloren ist, hat der Kunde bei einer Beleihung nach der Pfandleiherverordnung vier Monate Zeit, sein Pfand gegen Bezahlung des Darlehens, der Zinsen und Gebühren wieder auszulösen“, erläutert der Experte. Und dies kann jederzeit während der Laufzeit des Pfandkreditvertrages erfolgen und zwar ohne dass zusätzliche Kosten wie beispielsweise eine Vorfälligkeitsentschädigung entstehen.
Die Beleihung hat gegenüber einem Verkauf und dem damit verbundenen sofortigen Verlust des Eigentums noch einen weiteren Vorteil. „Wenn der Goldpreis und damit der Wert des Pfandes nach der Beleihung ansteigt, so kann der Kunde sein Pfand wieder auslösen und sich damit diesen Wertanstieg sichern“, sagt der ZdP-Geschäftsführer. Bei einem sofortigen Verkauf wäre dieser Wertzuwachs für den Kunden dagegen verloren.
Wird der Wertgegenstand nicht ausgelöst, so muss das Pfand versteigert werden. Der Kunde persönlich hat jedoch auch in diesem Falle nichts zu befürchten, auch keine weiteren Kosten und dies selbst dann, wenn der Erlös die Ansprüche des Pfandleihers nicht deckt. Dafür sorgt eine Besonderheit des Pfandkredits. Das Prinzip der ausschließlichen Sachhaftung. „Denn nicht der Kreditnehmer persönlich haftet für die Ansprüche des Pfandleihers, sondern ausschließlich das Pfand, also der beliehene Gegenstand“, erläutert Schedl. Dies verdeutlicht zudem, dass der Kunde, wenn er sein Pfand nicht mehr auslöst, im Prinzip das gleiche Ergebnis erzielen kann wie bei einem sofortigen Verkauf.
Der Pfandkredit bietet jedoch noch einen weiteren Vorteil. Denn wird bei einer Versteigerung des „Goldstücks“ ein Erlös erzielt, der über den Ansprüchen des Pfandleihers auf Darlehen, Zinsen und Gebühren liegt, zum Beispiel weil der Goldpreis bis zu diesem Zeitpunkt weiter entsprechend hoch angestiegen ist, so kann dieser Mehrerlös vom Kunden binnen drei Jahren beim Pfandleiher abgeholt werden.
Und was viele nicht wissen. Bereits seit 1961 sind in der „Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher“ nicht nur der Ablauf eines Pfandkredits beschrieben, sondern auch die anfallenden Zinsen und Gebühren eines Pfandkredits. Das Prozedere ist zudem unkompliziert. Da der Kunde mangels persönlicher Haftung auch keine Nachweise über seine wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse zu erbringen hat, ist der Pfandkredit grundsätzlich für jedermann und zudem schnell und unbürokratisch zu erlangen.
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