Ob Pauschal- oder Abenteuerreise, Städtetrip oder Skiausflug – Urlaub ist für viele Menschen ein absolutes Highlight im Jahr. Planung und Buchung lange im Voraus sind keine Seltenheit. Aber was passiert, wenn die Reise nicht wie gedacht angetreten werden kann: weil das Kind oder Angehörige plötzlich krank werden, man sich selbst den Arm bricht oder die Arbeitsstelle wechseln muss? In diesen Fällen greift die Reiserücktrittsversicherung der Sparkassen DirektVersicherung.
Kundinnen und Kunden des Düsseldorfer Direktversicherers können zwischen verschiedenen Varianten wählen und sich so individuell absichern. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt bei der Basisvariante der Einzelpolice Stornokosten und Umbuchungsgebühren. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Mehrkosten bei verspäteter Hin- und Rückreise sowie bei Reiseabbruch zu versichern. Die Einzelpolice lässt sich mit oder ohne Selbstbehalt abschließen, ein Ausgleich für nicht genutzte Reiseleistungen ist optional hinzubuchbar.
Natürlich möchte niemand seinen Urlaub absagen müssen; gleichzeitig gibt es viele Dinge, die nicht vorhersehbar sind. Die dann entstehenden Kosten sind oft so hoch, dass sich eine Absicherung unbedingt lohnt. Diese erstreckt sich auf Familienmitglieder, nahestehende Verwandte, Betreuungspersonen Minderjähriger oder Pflegebedürftiger und die Reisegefährten.
Bestens geschützt
Viele Menschen verreisen mehrmals im Jahr. Für sie ist der Tarif Jahresrücktritt plus empfehlenswert, weil dieser alle Reisen innerhalb eines Jahres abdeckt. Neben den Leistungen aus der Einmalpolice enthält er zudem standardmäßig die Absicherung bei Reiseabbruch oder ungeplanter Rückreise. Auch die Notfall-Service-Versicherung gehört zur Jahrespolice und sichert eine umfassende Notfallberatung sowie Unterstützung bei der medizinischen Versorgung vor Ort.
Noch einen Schritt weiter geht der Rundum-Sorglos-Schutz der Sparkassen DirektVersicherung: das Travel-Paket. Wie bei der Jahrespolice gibt es hier keinen Selbstbehalt. Zusätzlich beinhaltet das Travel-Paket eine Auslandsreise-Krankenversicherung, die Kosten für Behandlungen im Krankheitsfall, Arzneimittel oder einen Rücktransport übernimmt.
Es ist nie zu spät, über eine Reiseversicherung nachzudenken. Abzuschließen ist beispielsweise eine Reiserücktrittsversicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt. Bei kurzfristigeren Reisebuchungen hat der Versicherungsabschluss innerhalb von sieben Tagen nach der Buchung zu erfolgen.
Sinnvoll ergänzt
Neben der Reiserücktrittsversicherung empfiehlt es sich, über eine Reisekrankenversicherung nachzudenken. Schließlich sind ärztliche Versorgung und Abrechnungsmodalitäten in jedem Land anders. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nur dann die Krankheitskosten, wenn sie in einem Land entstehen, das entweder zur EU gehört oder mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Je nach Versicherungspaket bietet eine Reisekrankenversicherung die Übernahme von Arzt-, Krankenhaus- und Behandlungskosten, außerdem die Kostenübernahme für den medizinisch notwendigen Rücktransport ins Heimatland. Alle Produkte und Tarife der Reiseversicherung werden übrigens in Zusammenarbeit mit der langjährigen Kooperationspartnerin URV (Union Reiseversicherung AG) angeboten.
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