ARAG launcht erstes Kombiprodukt für Gewerbetreibende

Innerhalb einer einzigen Police bietet das neue Verbundprodukt umfassenden Rechts-, Sach- und Haftpflichtschutz inklusive Schadenfreiheitsrabattsystem. Zur Verfügung steht ARAG Recht & Gewerbe in den Tarifvarianten Komfort und Premium und kann durch zusätzliche Bausteine bedarfsgerecht ergänzt werden. Auch bei den einzelnen Leistungsarten selbst sind Neuerungen enthalten.

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Male carpenter using measuring tape at the carpentry workshop. JMale carpenter using measuring tape at the carpentry workshop. Jamorn – stock.adobe.com

Motiviert durch das erfolgreiche Verbundprodukt ARAG Recht & Heim aus dem Privatkundensegment mit dem Konzept „Ein Ansprechpartner, ein Antrag, ein Beitragsrechner und günstige Konditionen“ ist nun ein entsprechendes Kombiprodukt auch für Gewerbebetriebe entstanden. Nicht zuletzt durch den integrierten Schadenfreiheitsrabatt war das Projekt komplex, das ARAG als erster Versicherer in dieser Form für den Gewerbeversicherungsmarkt umgesetzt hat.

Schadenfreiheitsrabatt, Preisvorteile für nachhaltige Betriebe und Differenzdeckung

Einzigartig im Umfeld der Gewerbeversicherungen ist der ARAG Schadenfreiheitsrabatt von bis zu 50 Prozent. Bereits nach dem ersten halben Jahr Schadenfreiheit gewährt die ARAG zu Beginn des nächsten Jahres einen Rabatt von fünf Prozent auf den Beitrag. Der optional hinzuwählbare „Rabattretter“ sorgt dafür, dass Kunden im Folgejahr trotz maximal einer Schadenzahlung in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse gestuft werden.

Zudem belohnt ARAG Recht & Gewerbe nachhaltiges Wirtschaften. Das bedeutet, die Prämie wird reduziert, wenn Unternehmen ein Nachhaltigkeitszertifikat besitzen oder durch die Nutzung von Ökostrom und/oder einer elektrifizierten Fahrzeugflotte einen positiven Beitrag für die Umwelt leisten.

Eine weitere Besonderheit ist die Differenzdeckung: Gewerbekunden können damit schon vor Vertragsende der bestehenden Versicherungen in den „ARAG Recht & Gewerbe“-Tarif wechseln und von dessen Leistungen profitieren.

Leistungsstarker Rechtsschutz

Die Rechtsschutz-Komponente ist für den Abschluss von ARAG Recht & Gewerbe obligatorisch, leistungsseitig und umfangreich. Ferner kann diese durch den neuen Baustein Spezial-Straf-Rechtsschutz ergänzt werden.

Die Premium-Variante enthält zudem eine Forderungsausfalldeckung bei Insolvenz. Das heißt: Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des eigenen Kunden erstattet ARAG bis zu 500 Euro – bis zu zweimal im Kalenderjahr. Das Forderungsmanagement Plus der Premium-Variante deckt außergerichtliche und gerichtliche Kosten bis zu 5.000 Euro bei strittigen Forderungen. Der Wettbewerbs-Rechtsschutz schützt Kunden beispielsweise vor Abmahnungen wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstöße bis 5.000 Euro.

Fokuskonzepte für spezielle Branchen

Zusätzlich zur obligatorischen Rechtsschutz-Komponente können Gewerbekunden den Sach- und den Betriebshaftpflichtschutz abschließen – einzeln oder zusammen. Für acht Branchen ist dieser weltweit (ohne USA/Kanada) gültige Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht schon vorkonfiguriert: Bauhandwerk, Handelsunternehmen, Gastronomie, Hotellerie, Heilnebenberufe, IT-Dienstleister, Beratungsunternehmen und Marketing-Agenturen.

Vertriebspartner können diese mit Blick auf deren unterschiedliche Haftungsrisiken noch zielgerichteter ansprechen. So sind zum Beispiel für das Bauhandwerk eine Absicherung von Schäden durch Asbest oder auch die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung automatisch miteingeschlossen.

Der umfangreiche und stark erweiterte Sachschutz bei ARAG Recht & Gewerbe kann unter anderem durch die Bausteine Ertragsausfall-, Glasbruch-, Werkverkehr- sowie Elektronik-Schutz ergänzt werden. Letzterer sichert beispielsweise Laptops, teure Messgeräte, Wallboxen und E-Ladestationen gegen Beschädigung ab. Auch wenn der Schaden selbst herbeigeführt wurde.

Für die Berufsgruppen IT-Dienstleister, Consulting- und Marketingunternehmen steht mit dem Gewerbeangebot erstmals ein eigener ARAG Vermögensschadenhaftpflicht-Schutz zur Verfügung. Dieser schützt vor Vermögensschäden, die unter anderem durch fehlerhafte Beratung, Falschinformation oder aus der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten entstehen. Automatisch mitversichert ist immer die Betriebshaftpflichtversicherung.

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