Eine überstandene COVID-19-Infektion wird ab dem 1. Juli 2023 in der Arbeitskraft- und Todesfallabsicherung der Zurich Gruppe Deutschland vergleichbar mit anderen überstandenen Infektionskrankheiten behandelt. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse wird künftig die Karenzzeit von vier Wochen entfallen, die momentan noch zwischen Ausheilung und Vertragsschluss liegen müssen.
Weiterhin gilt, dass COVID-19 und Long COVID-Erkrankungen zwar sowohl in der Absicherung von Lebensrisiken als auch bei der Arbeitskraftabsicherung für den abgefragten Zeitraum abgefragt und anzeigt werden müssen. Nach Ausheilung der Krankheit wirkt sich diese aber nicht auf die Risikobewertung aus; die aktuell noch geltende Wartezeit entfällt.
Seit Ausbruch der Pandemie hat die Zurich Gruppe Deutschland den Umgang mit COVID-19 laufend überprüft und den wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Besonders die teils auftretenden Langzeitfolgen waren für die Risikobewertung zum Schutz der Versichertengemeinschaft eine Herausforderung.
„Long COVID ist ein komplett neues Phänomen, ein Symptomkomplex, der über beinahe den gesamten Zeitraum der Pandemie nicht ausreichend definiert werden konnte. Die Symptome, die wir in diesem Kontext beschrieben bekommen, reichen von Kopfschmerzen bis hin zu generellen Erschöpfungszuständen“, sagt Heike Hommel, Chief Underwriting Officer, Individual Life bei der Zurich Gruppe Deutschland. „In solchen Fällen mussten wir erst mal beobachten, wie sich die Symptome entwickeln, bevor es zu einem Vertragsschluss kommt.”
Kunden mit bereits vorhandenem Versicherungsschutz, die aufgrund einer COVID-19 oder Long COVID-Erkrankung nachweisbar berufsunfähig geworden sind, konnten sich bereits in der Vergangenheit auf den Versicherungsschutz der Zurich Gruppe Deutschland verlassen.
Die Erfahrungen der Pandemie haben laut „Deutschland-Trend“ des Deutschen Instituts für Altersvorsorge zu einem Umdenken geführt. 64 Prozent der Deutschen möchten aufgrund dessen einen größeren Wert auf die finanzielle Absicherung der eigenen Arbeitsfähigkeit legen.
„Statistisch gesehen wird jeder Vierte im Laufe des Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig. Deshalb plädieren wir an alle Arbeitnehmer, sich frühzeitig mit der eigenen Absicherung zu befassen“, so Heike Hommel.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Zurich erleichtert die betriebliche Absicherung der Arbeitskraft
Mit stark reduzierten Risiko- und Gesundheitsfragen bietet der Versicherer ab sofort verbesserte Konditionen an, um Mitarbeitende eines Unternehmens wirksamer gegen die Risiken der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abzusichern.
Grundfähigkeitenversicherung: Passende Absicherung für Jung und Alt
Abenteuerlust in der Berufsunfähigkeitsversicherung weltweit versichern
Bei Vertragsabschluss einer BU-Versicherung wird meist nach gefährlichen Hobbys und Sportarten gefragt. Die Sportarten können ein Risikofaktor sein und sind anzugeben, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Arbeitskraftabsicherung ohne Gesundheitsprüfung? Eine betriebliche Lösung macht es möglich
Neben der Altersvorsorge macht die bAV auch die Absicherung der Arbeitskraft möglich. Arbeitgebende können Mitarbeitenden, die aktiv im Erwerbsleben stehen, mit TEAM® von Zurich Eurolife S.A. eine kombinierte Todesfall- und Berufsunfähigkeitsleistung ohne Gesundheitserklärung anbieten.
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
360°-Schutz fürs Eigenheim mit InterRisk Wohngebäudeversicherung
Für viele Menschen ist das eigene Heim eine einmalige Investition. Viel Geld, Zeit, Überlegungen, Auseinandersetzungen und teilweise auch schlaflose Nächte werden dafür in den Bau, Kauf oder Umbau des Hauses gesteckt.
AXA launcht neuen bKV-Budgettarif
AXA erweitert ihr Portfolio in der betrieblichen Krankenversicherung um den Budgettarif FlexMed easy Premium. Das Produkt bietet flexible Gesundheitsbudgets, einen Fokus auf mentale Gesundheit und eine einfache Verwaltung für Arbeitgeber.
Gothaer startet neue Wohngebäudeversicherung
Die Gothaer Allgemeine bringt eine neue Generation ihrer Wohngebäudeversicherung auf den Markt. Im Mittelpunkt stehen flexiblere Produktlinien, stärkere Berücksichtigung von Klimarisiken und neue Anreize für nachhaltige Sanierungen.
LKH führt E-Rezept und Online Check-in ein
Die Landeskrankenhilfe (LKH) führt mit E-Rezept und Online Check-in zwei neue digitale Services ein. Damit sollen Abläufe für Versicherte und Arztpraxen spürbar einfacher werden.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.