Biometrischer Urknall in der Nürnberger Ostendstraße

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In seinem Beitrag „7 Fakten zur Berufsunfähigkeitsversicherung“ bezifferte der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft am 10.1.2022 die Quote der Neuanträge auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die ohne vertragliche Erschwernisse angenommen werden, auf 78 Prozent. Aus den Reihen der Vermittlerschaft hört man hierzu teilweise ganz andere Zahlen.

Ein Beitrag von Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR

Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR

Wie auch immer sich die korrekte Quote der ohne vertragliche Erschwernisse policierten Neuanträge letztlich beziffert, Tatsache ist, dass der beantragte BU-Versicherungsschutz für einen Teil der Kunden nicht oder nur mit vertraglichen Erschwernissen, das heißt Leistungsausschlüssen, Beitragszuschlägen oder Wartezeiten, eingerichtet werden kann. Die Gründe für diese aus Vermittlersicht höchst unschöne Entwicklung sind schnell gefunden.

Es schmeckt einfach so gut …

Die Deutschen haben sich in den letzten Jahren zunehmend zu Schwergewichtlern entwickelt. Dabei sind wir in guter Gesellschaft, denn auch unsere europäischen Nachbarn haben zunehmend Hüftringe aufgelegt. Die Weltgesundheitsorganisation schlägt bereits Alarm. Fast Food, Süßigkeiten und Knabbergebäck, aber auch Bewegungsmangel haben dazu geführt, dass 63 Prozent der männlichen und 59 Prozent der weiblichen Europäer übergewichtig sind oder bereits an Adipositas, also an krankhaftem Übergewicht, leiden.

Auch bei den Kindern und Jugendlichen ist der Anteil an Übergewicht und Adipositas in den letzten Jahren weiter angestiegen. Vor allem in den zwei Pandemiejahren konnte bei vielen Menschen ein konzentrisches Körperwachstum beobachtet werden. Aber auch eine längere psychotherapeutische Behandlung steht dem Abschluss von beispielsweise einer BU-Versicherung regelmäßig entgegen.

Absicherung der Arbeitskraft im Kindes- oder Jugendalter

Die meisten Stolperfallen der Antragsprüfung können mit einer frühzeitigen Einrichtung des Versicherungsschutzes im Kindes- oder Jugendalter umgangen werden. Allerdings, und dies muss in der Vorsorgeberatung zwingend beachtet werden, muss das angebotene Vorsorgeinstrument auch altersgruppengerecht und auf die Bedarfssituation von Kindern beziehungsweise Jugendlichen ausgerichtet sein.

Natürlich, und auch dies muss bei der Konzeption neuer Tarife unbedingt berücksichtigt werden, stellt sich vor allem bei jungen Versicherten regelmäßig die Frage, wo die berufliche Reise hingehen wird. Nur mit einem hohen Maß an Flexibilität und der Möglichkeit, einen einmal gewählten Tarif auch zu wechseln, kann der erforderliche Versicherungsschutz – beispielsweise nach dem Abschluss der Berufsausbildung – an eine geänderte Bedarfssituation angepasst werden.

Die NÜRNBERGER Lebensversicherung hat sich dieser Herausforderung gestellt und ihr Tarifwerk auf den Prüfstand gestellt. Das Ergebnis kommt einem biometrischen Urknall gleich und das neue Tarifkonzept garantiert für die Kundenberatung einen gut ausgestatteten Instrumentenkoffer mit Vorsorgelösungen für alle Altersgruppen.

Neuer Tarif oder konzeptionelle Gesamtlösung?

Nahezu im Wochentakt werden im deutschen Versicherungsmarkt neue Tarife eingeführt. Diese nie versiegende Tarifquelle ist vor allem für die Vertriebspartner Fluch und Segen zugleich. Im ersten Schritt der Tarifwahl sollte immer die Frage gestellt werden, ob es sich bei dem vom Versicherer in wärmsten Tönen angepriesenen Vorsorgeinstrument nur um einen neuen Tarif oder um einen gut integrierten Baustein in einer konzeptionellen Gesamtlösung handelt.

Im Fall der neuen Kindervorsorge der NÜRNBERGER Lebensversicherung schlägt der Zeiger der Tarifprüfung eindeutig in Richtung einer konzeptionellen Gesamtlösung aus, denn es gibt zwischen den einzelnen Tarifen Schnittstellen, die dem Kunden einen Tarifwechsel und damit eine bedarfsgerechte Neuordnung des Versicherungsschutzes ermöglichen.

In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass auch bereits bei der Einrichtung einer privaten Altersversorgung im Kindesalter die Weichen für eine spätere Absicherung der Arbeitskraft mit der Vereinbarung einer EKS-Option gestellt werden können.

Die 30-Euro-Sparbuchphilosophie der Großeltern

Wenn ein neuer Erdenbürger in Deutschland das Licht der Welt erblickte, dann hatten die Großeltern regelmäßig ein Sparbuch oder einen Banksparplan für ihr Enkelkind eingerichtet. Mit einer monatlichen Zahlung von 30 Euro wurde der Grundstein für die spätere Ausbildung, den Führerschein oder das erste eigene Auto gelegt.

Dieses begrüßenswerte und doch sehr konservative Engagement von Groß- oder Pateneltern ist so nicht mehr zeitgemäß. Denn vor dem Hintergrund der hohen Inflationsrate sowie des derzeit gültigen Leitzinssatzes der Europäischen Zentralbank kann mit den aktuell angebotenen Zinskonditionen kein nennenswerter Vermögensaufbau mit einem Sparbuch oder einem klassischen Banksparplan erzielt werden.

Und auch die Zielsetzungen sind zu hinterfragen. Einer möglichst frühzeitigen Absicherung der Arbeitskraft kommt dabei oberste Priorität zu. Die Tatsache, dass das Tarifwerk der NÜRNBERGER eine Kombination eines ergebnisorientierten Kapitalaufbaus mit der Option auf die anlassbezogene Einrichtung einer qualifizierten Absicherung der Arbeitskraft ohne eine Risikoprüfung vorsieht, bietet einen klaren Vorteil.

Die Voraussetzungen für die Einlösung des Optionsjokers sind sehr verbraucherfreundlich. So kann die Einkommensschutz-Option wahlweise anlässlich der Einschulung des versicherten Kindes, des erstmaligen Wechsels auf eine weiterführende Schule, des Beginns einer Ausbildung, eines Studiums oder des Eintritts in das Berufsleben eingelöst werden.

Der Abschluss einer Schulunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitenversicherung muss vor dem vollendeten 27. Lebensjahr und innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Ereignis beantragt werden. Die versicherte Person darf zum Zeitpunkt des Einlösens der Option weder schul- beziehungsweise berufsunfähig noch erwerbsgemindert noch pflegebedürftig oder schwerbehindert sein. Die maximal zulässige Rentenhöhe beträgt 1.000 Euro/Monat für Schüler und 1.500 Euro/Monat für Auszubildende, Studenten und Berufsanfänger.

Günstigerprüfung und Nachversicherungsoptionen garantiert

Die Absicherung einer monatlichen BU- oder Grundfähigkeitenrente von 1.500 Euro garantiert Auszubildenden und Studenten einen angemessenen Versicherungsschutz. Allerdings ergibt sich mit dem Eintritt in das Berufsleben unter Umständen eine andere Bedarfssituation, die mit Nachversicherungsoptionen abgebildet werden kann. So sichert bereits die Berufsstarteroption eine Verdopplung der versicherten Rente (maximal 6.000 Euro/Monat).

Aber auch Beitragsvorteile können unter Umständen im Rahmen der Günstigerprüfung realisiert werden. So nimmt die NÜRNBERGER auf Wunsch des Versicherten eine Überprüfung der Berufsgruppeneinstufung vor. Dabei wird nur eine aus Kundensicht vorteilhafte Beitragsberechnung umgesetzt. Sofern der ausgeübte Beruf ein Berufsgruppen-Downgrade zur Folge hätte, bleibt die bisherige Einstufung auch weiterhin für die NÜRNBERGER bindend.

Chapeau, das neue Vorsorgekonzept zur Einkommenssicherung der NÜRNBERGER eröffnet für eine umfassende Kundenberatung nicht nur neue und gleichermaßen große Zielgruppen, sondern garantiert auch die Einrichtung einer Schulunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitenversicherung ohne eine Risikoprüfung.

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