Ob in der Schule oder in der Freizeit – jedes Kind ist auf seine körperlichen Grundfähigkeiten wie Sehen und Hören angewiesen. Gehen diese Fähigkeiten krankheitsbedingt oder infolge eines Unfalls verloren, tritt meist ein Elternteil aus Betreuungsgründen beruflich kürzer. Um das finanzielle Risiko einzudämmen, rät die Württembergische Lebensversicherung AG zum Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung.
Bereits beim Verlust einer der Grundfähigkeiten Sehen, Hören, Sprechen, Gebrauch der Hände, Stehen, Gehen und Treppensteigen für mindestens sechs Monate zahlt die Württembergische Lebensversicherung eine monatliche Grundfähigkeitsrente. Der Versicherungsschutz besteht unter anderem im Falle des Verlusts infolge einer Krankheit, einer Körperverletzung, eines Kräfteverfalls oder eines Unfalls. Die Auszahlung der Rente erfolgt so lange, wie die Beeinträchtigung besteht. Bei dauerhaftem Verlust wird die Rente bis zum vereinbarten Versicherungsende bezahlt.
Der Abschluss der Grundfähigkeitsversicherung ist schon für Kinder ab dem siebten Lebensjahr möglich und empfehlenswert. Auf diese Weise sind Kinder schon früh abgesichert – ganz gleich, für welchen Berufsweg sie sich später entscheiden. Zugleich werden berufstätige Eltern finanziell entlastet, wenn sie sich im Ernstfall um ihr beeinträchtigtes Kind kümmern.
Wer bereits vor dem 18. Geburtstag über eine Grundfähigkeitsversicherung der Württembergischen verfügt, kann auf Wunsch unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. Lebensjahr ohne erneute Gesundheitsprüfung in die Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln. Der Schulstart nach den Sommerferien ist ein günstiger Zeitpunkt, das eigene Kind, Enkelkind oder Patenkind mit einer Grundfähigkeitsversicherung finanziell abzusichern. Beim Einstieg mit sieben Jahren und einem Endalter von 60 Jahren kostet die Absicherung einer monatlichen Rente von 1.000 Euro für den Fall des Verlustes einer der Grundfähigkeiten einen Monatsbeitrag von gerade einmal 18 Euro.
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