Fondsgebundene Basisrente: Wer B sagt, muss auch A sagen

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Die Basisrente, auch als Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt, wurde im Jahr 2005 in Deutschland als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt. Neben der betrieblichen Altersversorgung, der Riester-Rente und der klassischen privaten Rentenversicherung stellt sie insbesondere für Personengruppen mit höheren Einkommen eine weitere Möglichkeit für die private Altersvorsorge dar. Doch die steueroptimierte Vermögensbildung für das Rentenalter gestaltet sich im Kundengespräch häufig komplex, da steuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche sowie versicherungstechnisch relevante Aspekte einfließen.

Herr Prof. Hauer vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung begleitet das Thema bereits seit der Einführung im Jahr 2005 mit Seminaren und Weiterbildungsveranstaltungen und motiviert erneut, sich des Themas in der Altersvorsorgeberatung anzunehmen.

Herr Prof. Hauer, wenn wir regelmäßig veröffentlichten Studien Glauben schenken, ignoriert ein Großteil der Deutschen die Eigenverantwortung für die Altersvorsorge. Besserverdiener sollten aber in jedem Fall in ihren dritten Lebensabschnitt investieren können. Wie ist Ihr Eindruck?

Grade Besserverdienende erkennen häufig nicht das Problem der Lebensstandardsicherung, daher unterschätzen sie regelmäßig die Dringlichkeit einer ausreichenden Altersvorsorge. Stellt man diesem Personenkreis die Frage, ob er im Alter auf seinen gewohnten Lebensstandard verzichten möchte, dann ist die Antwort selbsterklärend, dass dies auf keinen Fall passieren sollte.

Gemäß einer umfassenden Studie der Ruhr-Universität Bochum benötigt man im Alter etwas mehr als 80 Prozent vom letzten Nettoeinkommen, um so leben zu können, wie man es gewohnt ist. Betrachtet man zum Beispiel einen Besserverdiener mit 60.000 Euro Nettoeinkommen, so müsste er also im Ruhestand 48.000 Euro zur Verfügung haben, um seinen Lebensstandard halten zu können – eine beachtlicher Wert, den man erst einmal ansparen muss. Gleiches gilt natürlich im Verhältnis für alle Einkommensbereiche.

Geförderte Altersvorsorge: Woran liegt es, dass sich viele Vermittler dem Thema nur schwer öffnen?

Man erhält die Leistung der Basisrente als eine Leibrente, also eine Rente, die bis zum Lebensende gezahlt wird, egal wie alt man wird – Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Auch die Vererbbarkeit ist nur an die oder den Ehepartner*in beziehungsweise eingetragene*n Lebenspartner*in und an die kindergeldberechtigten Kinder erlaubt. Diese Faktoren machen die Basisrente in der Beratung daher unflexibel und unattraktiver gegenüber einer Privatrente.

Allerdings hat die Basisrente den Vorteil einer beachtlichen steuerlichen Förderung, die zu einer sehr guten Rendite führen kann – dies ist scheinbar noch nicht so wirklich in der Praxis angekommen. Dass es nur eine Leibrente gibt, kann ich verstehen und dem auch zustimmen, denn der Gesetzgeber will ja eine Versorgung bis zum Lebensende gewährleisten. Diese „Nachteile“ sollten im Kundengespräch aber verbindlich kommuniziert und bewusst gemacht werden.

Ein zweiter Punkt ist zudem auch die Bekanntheit beziehungsweise das Fachwissen der Vermittler*innen. Das System der Basisrente und gerade die Thematik mit der steuerlichen Förderung ist zwar wesentlich einfacher als Riester, dennoch halte ich eine Schulung für eine kompetente und fachlich korrekte Beratung für sehr empfehlenswert.

Welche Vorteile der Basisrente liegen klar auf der Hand?

Zum einen ist ein sehr hohes gefördertes Volumen pro Jahr von 25.639 Euro (ledig) beziehungsweise 51.278 Euro (verheiratet) möglich – dies ist für Gutverdiener, die auch einen höheren Steuersatz haben, und für die Generation 50 plus, die wenig Zeit bis zum Rentenbeginn hat und entsprechend hohe Beiträge leisten will, wichtig.

Zum Zweiten kann bei der Basisrente auf die Bruttobeitragsgarantie verzichtet werden. Dies erhöht die Chancen auf eine höhere Rendite und Rente noch einmal deutlich.

Zum Dritten kann die Basisrente von jedem abgeschlossen werden, das heißt, das Fördervolumen kann familienintern verteilt werden (Vorteil für Frauen aufgrund der höheren Lebenserwartung).

Zum Vierten überzeugt die Basisrente mit einem weiteren Vorteil. Sie kann auch in Form einer Fondspolice abgeschlossen werden – ich nenne sie aufgrund der hohen steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge auch „steuerlich geförderte Wertpapier-Investitionen“.

Werfen wir einen Blick auf das Thema Zielgruppen mit höherem Einkommen: Für wen ist die Rürup-Rente sinnvoll?

Für alle Arbeitnehmer, deren Bruttogehalt per annum über 35.000 Euro beziehungsweise 70.000 Euro bei Verheirateten liegt (Basisrente auch für Arbeitnehmer ab einem Grenzsteuersatz von circa 30 Prozent attraktiv), ist die Basisrente eine zeitgemäße Altersvorsorge, die optimal unterschiedlichste Wünsche erfüllt.

Insbesondere gut verdienende Männer haben hohe Ansprüche aus privater und/oder betrieblicher Altersvorsorge, einem Versorgungswerk oder auch der gesetzlichen Rentenversicherung. Frauen hingegen weisen häufig unterbrochene Erwerbsbiografien (zum Beispiel Kindererziehungszeiten) und dadurch deutlich geringere Rentenansprüche auf. Frauen haben zudem die höhere Lebenserwartung – statistisch gesehen leben sie circa fünf Jahre länger als Männer. Daher sollte in Betracht gezogen werden, die Basisrente als internen Familienausgleich für die Ehefrau abzuschließen.

Apropos Steuervorteil für den Kunden: Wie gestaltet sich dieser?

Investiert man beispielsweise im Jahr 2022 in eine Basisrente von 10.000 Euro, so sind davon 94 Prozent, also 9.400 Euro steuerlich absetzbar. Bei einem Steuersatz von 42 Prozent erhält man 3.948 Euro als Steuerersparnis zurück – dieser Betrag erhöht sich jährlich bis auf 4.200 Euro im Jahr 2025, da die Absetzbarkeit ab 2025 100 Prozent beträgt.

Für diejenigen, die aufgrund ihrer Einkommenssituation noch den Solidaritätszuschlag entrichten, verringert sich auch dieser in jedem Jahr entsprechend der Verringerung der Einkommensteuerbelastung. Nutzt man die fondsgebundene Variante der Basisrente ohne Garantie, so könnten die Fondskurse in Höhe der Steuerersparnis fallen, bis die Höhe der Nettobeiträge erreicht wird – ein ordentlicher Puffer!

Können Kunden sowohl von Steuervorteilen als auch von der Partizipation an den Kapitalmärkten profitieren?

Ja. Bei klassischen (Basis-)Rentenversicherungen ist im bestehenden Niedrigzinsumfeld lediglich mit einer Gesamtverzinsung um die drei Prozent zu rechnen. Bei einer fondsgebundenen Basisrente kann jedoch die Kombination der hohen steuerlichen Absetzbarkeit mit der Investition in die Kapitalmärkte ansehnliche Renditen auch im aktuellen Niedrigzinsumfeld bringen.

Man kann dies auf folgende einfache Formel zum Verringern der Lebensstandardlücke im Rentenalter zusammenfassen: R = BxA (Rendite = Basisrente mal Aktienquote). Wer eine Basisrente abschließt, sollte die fondsgebundene Variante wählen, denn hier gilt, wer B sagt, muss auch A sagen.

Steuereffekte nutzen klingt immer interessant. Kunden suchen dafür meist den Rat ihres Steuerberaters. Entsteht daraus eventuell eine Konfliktsituation in der Kundenberatung? Falls ja, wie kann diese entschärft werden?

Natürlich kann eine Konfliktsituation entstehen, wenn der/ die Steuerberater*in das Konstrukt der Basisrente nicht kennt und sie deshalb nicht empfiehlt. Ich habe bereits mehrere Seminare für Steuerberater*innen zum Thema Basisrente durchgeführt und konnte dabei die Erfahrung machen, dass sie grundsätzlich schon offen für dieses Thema sind, da die Basisrente in vielen Fällen für sie selbst beziehungsweise für den/die Ehepartner*in eine sehr gute Altersvorsorgelösung darstellen kann.

Breit gefächertes Know-how ist die Grundlage jeder guten Beratung. Welche Unterstützung bieten Sie mit Ihrem Institut dafür an?

Wir führen seit Jahren bei zahlreichen Veranstaltungen Vorträge und Seminare zum Thema Basisrente durch. Seit letztem Jahr sind aber auch Videos, Podcasts und kurze Two-Pager immer gefragter. Wer mit der Basisrente bereits vertraut ist, kann diese als Add-on auf unseren sozialen Medien (You-Tube, LinkedIn, XING, Facebook, Instagram und Twitter) finden. „Neulingen“ in der Basisrenten-Beratung empfehle ich aber durchaus den Besuch eines unserer Seminare. Aktuell können diese über eine Gesellschaft bei unserer Akademie gebucht werden.

In 2022 haben wir aber erste offene Seminare durchgeführt und möchten diesen Bereich auch weiter ausbauen. Seit kurzer Zeit ist unser neues Beratungsmodul „BasisrentenBERATER“ bei der Stuttgarter und der Swiss Life im Einsatz.

Das Interessante an dieser Software ist die Möglichkeit eines Abschlusses der Basisrente und die Reinvestition der Steuerersparnis in eine private Rentenversicherung, bei der über das angesparte Kapital frei verfügt werden kann. Die Wiederanlage der Steuerersparnis also.

Gehen wir abschließend noch auf die Anbieter-Bewertungen ein, die vom IVFP-Institut durchgeführt werden. Wie bewerten Sie die Leistungsangebote?

Da wir inzwischen seit über zehn Jahren die Basisrentenangebote untersuchen, haben wir einen sehr guten Kenntnisstand in der Entwicklung der Tarife. Mit bis zu 100 Bewertungskriterien, bei circa 100 Tarifen, untersuchen wir die Produktparameter genauestens; in der Regel einmal pro Jahr. Durch ein umfassendes Benchmarksystem stellen wir hierbei sicher, dass jedes Unternehmen beziehungsweise Produkt fair und objektiv bewertet wird. Unserer Meinung nach ist die überwiegende Anzahl der Tarife empfehlenswert.

Für Kund*innen geht es also „nur noch“ um individuelle Tariffeatures, beispielsweise die Kapitalanlageform des Tarifs oder mögliche Zusatzleistungen. Oder anders ausgedrückt: Wer die Wahl hat, hat die Qual. Eine Orientierung bieten neben unseren Ratings auch die Gütesiegel des IVFP, aber auch zur Eigenrecherche unser Vergleichstool unter www.fairgleichen.net.

Herr Prof. Hauer, vielen Dank für das Gespräch.