Berufsunfähigkeitsrisiko von Auszubildenden und Studenten absichern

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Vor über 20 Jahren hatte der Gesetzgeber die gesetzlichen Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gegen die Renten wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung substituiert. Dieser Urknall hallt heute noch nach, da mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit die Voraussetzungen für einen Rentenbezug deutlich verschärft wurden. Insofern können junge Versicherte die sozialrechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oftmals nicht erfüllen.

Ein Beitrag von Alexander Schrehardt Gesellschafter-Geschäftsführer AssekuranZoom GbR

Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR

Nach § 43 Abs. 1 und 2 SGB VI setzt ein Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren und die Zahlung von mindestens 36 monatlichen Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung voraus. Der Gesetzgeber räumt zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit eine vorzeitige Erfüllung der allgemeinen Wartezeit ein, wenn der Versicherte vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens zwei Jahre pflichtversichert war und mindestens zwölf monatliche Pflichtbeiträge an den Sozialversicherungsträger entrichtet hat. [1]

Allerdings schließt diese Regelung einen Rentenanspruch aus, wenn die Erwerbsminderung auf eine Erkrankung, die nicht als Berufskrankheit anerkannt wurde, oder einen Freizeitunfall zurückzuführen ist. Und der Gesetzgeber hat eine weitere Voraussetzung für eine vorzeitige Erfüllung der Wartezeit normiert. So kann die Hürde der allgemeinen Wartezeit auch dann genommen werden, wenn der Versicherte vor Ablauf des sechsten Jahres nach Abschluss seiner Ausbildung in den letzten beiden Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens zwölf monatliche Pflichtbeiträge entrichtet hat. [2]

„Abstrakte“ Verweisung und Einsatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Die Prüfung einer teilweisen oder vollen Erwerbsminderung stellt nicht auf den Beruf des Versicherten ab, sondern auf eine mögliche Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das heißt, die Leistungsfähigkeit wird auch unter Berücksichtigung anderer beruflicher Tätigkeit geprüft. Im Gegensatz zu der – heute nicht mehr üblichen – abstrakten Verweisung in der privaten Versicherungswirtschaft muss dem Versicherten ein möglicher Arbeitsplatz nachgewiesen werden.

Sofern der Versicherte weniger als sechs, aber mindestens drei Stunden/Tag erwerbstätig sein kann, liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor. Wenn die Leistungsfähigkeit des Versicherten auf unter drei Stunden/Tag abfällt, begründet sich eine volle Erwerbsminderung.

Corona ist uns eine Lehre…

In den letzten beiden Jahren hat die Corona-Pandemie Deutschland verändert und viele Patienten kämpfen auch noch nach Monaten mit teilweise heftigen Langzeitfolgen einer Infektion. Auch die deutsche Versicherungswirtschaft hat aus der Corona-Pandemie Konsequenzen gezogen. Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung werden nach einer Infektion regelmäßig zurückgestellt und schwere neurologische Ausfallerscheinungen können dem Abschluss eines Versicherungsvertrags dauerhaft entgegenstehen.

Allerdings hat die Corona-Pandemie nicht nur viele Menschen mit neurologischen Erkrankungen, einer eingeschränkten Lungenfunktion oder einem Fatigue-Syndrom gezeichnet, auch die psychischen Belastungen als Folge von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder eines Existenzverlusts durch Betriebsschließungen dürfen nicht übersehen werden.

Kinder und Jugendliche litten unter der Schließung der Kindertagesstätten und Schulen, unter Distanzunterricht und der Einschränkung ihrer sozialen Kontakte. Die Folgen blieben nicht aus. Nach einer Studie aus dem Jahr 2020 zeigten 31 Prozent der Kinder und Jugendlichen bereits im ersten Pandemiejahr psychische Auffälligkeiten. [3] Eine Diagnose, die bei einem Antrag auf eine BU-Versicherung dazu führen kann, dass der Daumen des Antragsprüfers nach unten dreht.

Versicherungsschutz für Auszubildende und Studenten

Viele Lebensversicherer adressieren ihr Angebot auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch an Schüler, Auszubildende und Studenten. Vermittler*innen sind gut damit beraten, diese wichtige Vorsorgemaßnahme bereits bei jungen Kunden beziehungsweise deren Eltern anzusprechen. Ein niedriges Eintrittsalter, ein guter Gesundheitszustand und in den meisten Fällen fehlende sozialrechtliche Versorgungsansprüche wiegen als qualifizierte Argumente schwer.

Bei aller Euphorie müssen diese an die vorgenannten Zielgruppen adressierten Tarife der Anbieter allerdings einige wichtige Voraussetzungen erfüllen. AssekuranZoom hat deshalb die Berufsunfähigkeitsversicherung Invest der Gothaer Lebensversicherung unter die Lupe genommen.

Vor allem für junge Kunden, die Berufsunfähigkeitsversicherungen mit langen Vertragslaufzeiten abschließen, sind investmentbasierte Tariflösungen eine interessante Alternative. Doch trotz optimistisch prognostizierter Wertentwicklungen sollten Störfälle berücksichtigt werden. Dazu gehört auch, für investmentbasierte BU-Versicherungen eine Exitstrategie für einen Wechsel in einen klassischen BU-Tarif in den Versicherungsbedingungen geregelt zu haben. Ein Anforderungskriterium, das die Gothaer für ihre SBU Invest in vollem Umfang erfüllt.

Zielgruppenorientierte Anpassung des Vertragskonzepts

Für versicherte Personen in Ausbildung muss die Definition einer leistungsbegründenden Berufsunfähigkeit immer geprüft werden. Nach den AVB der Gothaer stellt die Leistungsprüfung für Auszubildende im Versicherungsfall auf den angestrebten Beruf ab. Dies gilt gleichermaßen für Studenten ab der zweiten Hälfte der Regelstudienzeit. Allerdings wäre hier eine etwas transparentere Darstellung in den AVB wünschenswert.

Der Euro wird nur einmal ausgegeben und ein regelmäßiges Einkommen ist während einer Berufsausbildung – euphemistisch ausgedrückt – noch ausbaufähig und während eines Studiums gar nicht vorhanden. In der Folge werden Auszubildende und Studenten bei Abschluss einer BU-Versicherung oftmals eine vergleichsweise geringe Rentenleistung absichern.

Vermittler*innen, und hier vor allem Versicherungsmakler*innen, sollte daher vor Abschluss des Versicherungsvertrages die Ausbau- und Nachversicherungsoptionen prüfen. Hierzu findet sich in den AVB der Gothaer eine äußerst erfreuliche Regelung. So kann die versicherte BU-Rente innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre nach Abschluss der Berufsausbildung beziehungsweise des Studiums und dem Eintritt in das Berufsleben ohne eine erneute Gesundheitsprüfung verdoppelt, aber maximal um eine jährliche Rentenleistung von 12.000 Euro erhöht werden.

Doch Arbeitgeber vereinbaren mit neuen Mitarbeitern vor der Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis regelmäßig eine zumeist sechsmonatige Probezeit. Nachdem die Gothaer für das Einlösen des „Berufsstartjokers“ dem Versicherungsnehmer eine Frist von zwölf Monaten gerechnet ab dem Start in das Berufsleben einräumt, kann der Versicherungsschutz auch erst dann erhöht werden, wenn ein unbefristeter Arbeitsvertrag in trockene Tücher gehüllt wurde.

Auszubildende und Studenten sollten aber anlässlich ihres Starts in das Berufsleben nicht nur ihren Versicherungsschutz erhöhen, sondern auch ihre Berufsgruppeneinstufung überprüfen lassen. Die Gothaer räumt hier eine Günstigerprüfung ein: Im Fall einer vorteilhafteren Einstufung des ausgeübten Berufs winken dem Versicherungsnehmer dann Beitragsvorteile. Auch nach einer Erhöhung der versicherten BU-Rente anlässlich des Berufsstarts kann der

Versicherungsschutz im Rahmen von ereignis(un)abhängigen Nachversicherungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfungen weiter ausgebaut werden. Die Gothaer bietet die Möglichkeit einer ereignisunabhängigen Nachversicherung (maximale BU-Rente 2.500 Euro/Monat) nach fünf, zehn und 15 Versicherungsjahren an. Anlässlich einer Heirat, der Geburt eines Kindes, einer Einkommenssteigerung und vieler anderer Anlässe kann der Versicherungsschutz wiederum ohne erneute Gesundheitsprüfung auf eine monatliche Rente von bis zu 3.000 Euro erhöht werden.

Besonders hervorzuheben ist die Karriereoption, die Kunden mit einem gehobenen Einkommen ab dem sechsten Versicherungsjahr einen bedarfsgerechten Ausbau ihres Versicherungsschutzes garantiert. So kann der Versicherungsnehmer ab einer versicherten BU-Rente von 3.000 Euro/Monat im Verhältnis von Gehaltserhöhungen (mindestens fünf Prozent) die versicherte Rente auf bis zu 6.000 Euro/Monat ohne erneute Gesundheitsprüfungen erhöhen. Die Starter-, Karriere- sowie die ereignis(un)abhängigen Nachversicherungsoptionen gelten dabei gleichermaßen für die SBU und die Invest-BU der Gothaer.

Verlängerung der Versicherungsdauer

Auch wenn der derzeitig amtierende Bundeskanzler in einem TV-Triell das Versprechen abgegeben hatte, dass während seiner Amtszeit der Renteneingangssatz der gesetzlichen Rentenversicherung nicht reduziert, der Beitragssatz nicht erhöht und die Regelaltersgrenze nicht auf ein höheres Lebensalter verschoben wird, darf eine derartige Aussage kritisch gesehen werden.

Tatsache ist, dass es sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung um einen Intensivpatienten handelt, der nur aufgrund einer Dauerinfusion aus dem deutschen Bundeshaushalt am Leben erhalten werden kann. Für das Jahr 2022 sieht der Haushaltsplan der Bundesregierung eine Zuschusszahlung in Höhe von etwa 106,1 Milliarden Euro vor. [4]

 Aufgrund der defizitären Finanzsituation der Sozialversicherungsträger und mit Blick auf eine steigende Lebenserwartung sowie einen seit 50 Jahren dokumentierten Geburtenunterschuss ist eine Erhöhung der Regelaltersgrenze langfristig nicht auszuschließen. Sofern der Gesetzgeber an dieser Stellschraube drehen sollte, räumt die Gothaer eine Verlängerung der Versicherungsdauer in gleichem Umfang ein, sofern die verbleibende Versicherungsdauer vor der Verlängerung noch mindestens fünf Jahre beträgt.

Anmerkungen:

[1] § 53 Abs. 1 SGB VI.

[2] § 53 Abs. 2 SGB VI. 3 COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf, Pressemitteilung, 10.07.2020.

[3] COPSY-Studie des universitätsklinikums Hamburg-Eggendorf, Pressemitteilung, 10.07.2020.

[4] Gesamtzuschuss an die Allgemeine Rentenversicherung, die Knappschaftliche Rentenversicherung und die Alterssicherung für Landwirte.
Quelle: Deutscher Bundestag, Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022, BT-Drs. 20/1000, 18.03.2022.

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